Hamburg. Umweltbehörde bestätigt drohendes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wegen zu hoher Belastung mit giftigen Stickoxiden.
Deutschland droht eine Klage der EU-Kommission wegen der gesundheitsgefährdenden Belastung der Atemluft mit giftigen Stickoxiden in zahlreichen Ballungsräumen. Zu den mehr als zwei Dutzend Regionen, in denen die Grenzwerte für Stickoxide seit ihrer Einführung 2010 nicht eingehalten werden, gehört auch Hamburg. Nach unterschiedlichen Medienberichten will die EU-Kommission am 7. Dezember über eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) entscheiden.
„Uns liegen informelle Hinweise vor, dass die Europäische Kommission wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid im Dezember vor dem EuGH eine Klage gegen Deutschland auf den Weg bringen könnte“, sagte der Sprecher der Hamburger Umweltbehörde, Jan Dube, dem Abendblatt. „Offiziell bestätigt oder beschlossen ist dazu aber noch nichts. Nach dem Beschluss der Kommission würde die Einreichung der Klage beim EuGH folgen. Die Klage würde sich gegen die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat richten, die Federführung für das Verfahren läge beim Bund.“
Hamburg habe im Juni 2017 einen „belastbaren, durchgerechneten und nicht beklagten Luftreinhalteplan mit sehr konkreten Maßnahmen beschlossen“, so Dube. Dieser zeige auf, „wie die Grenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten sind – und der damit EU-rechtskonform ist“.
Umweltschützer kritisieren Überschreitung der Frist
Umweltschützern geht der vorgelegte Plan gleichwohl nicht weit genug. „Die Haltung der EU-Kommission war dem Hamburger Senat bekannt. Spätestens 2020 müssen die Grenzwerte eingehalten werden“, sagte der Hamburger Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Manfred Braasch. „Genau dies schafft Hamburg laut neuem Luftreinhalteplan aber nicht, sondern stellt dies erst für 2025 in Aussicht.“
Es sei „schwer verständlich, warum der Hamburger Senat dieses Risiko gegenüber der Kommission eingeht und weiterhin die einzig richtige Konsequenz – nämlich Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge, die Euro 6 auf der Straße nicht einhalten – scheut“, so Braasch. Der BUND gehe überdies „weiterhin davon aus, dass die Modellannahmen im Hamburger Luftreinhalteplan zu optimistisch“ seien. Sollte sich diese Annahme bestätigen, würden die Grenzwerte noch später eingehalten.
Hauptquellen der giftigen Stickoxide, die zu chronischem Husten, Bronchitis, Asthma, Entzündungen oder Lungenkrebs führen können, sind der Kfz-Verkehr und Schiffsabgase. Besonders stark wird die Luft durch Dieselmotoren belastet. Deswegen hatte die EU in ihre Mahn-Schreiben bereits vor mehreren Jahren vorgeschlagen, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in besonders belasteten Regionen einzuführen.