Hamburg. „Na, ihr kleinen Muschis?“ Mit dieser Anrede soll der Angeklagte einen uniformierten Beamten auf der Reeperbahn angesprochen haben.

Ihren Ruf als „sündigste Meile der Welt“ trägt die Reeperbahn mit Stolz. Sie hat ihn sich redlich mit dem horizontalen Gewerbe erarbeitet. Und irgendwie gehört es in diesem Milieu fast zum guten Ton, dass auch die Sprache etwas rüder ist. Während in der Literatur gern mit lieblichen Worten das sprichwörtlich Katzenhafte einer Frau gepriesen wird, erfährt dieses Attribut auf dem Kiez mitunter eine drastische Konzentration auf bestimmte weibliche Regionen. Und so ist „Muschi“ dort wahrlich kein ungewöhnliches Wort – als Bezeichnung für einen Polizisten allerdings doch. Vor allem, wenn ausgerechnet ein Kollege ihn so tituliert.

„Na, ihr kleinen Muschis?“ Mit dieser Anrede soll Andreas D. (Name geändert) des Nachts im Oktober vergangenen Jahres einen uniformierten Beamten auf der Reeperbahn angesprochen haben. Wegen Beleidigung muss sich der Polizist deshalb vor dem Amtsgericht verantworten. Angespannt wirkt der 32-Jährige mit dem dunklen Rauschebart, fast wie paralysiert. Kein Wunder, dass er sich nicht wohl in seiner Haut fühlt, in seiner ungewohnten Rolle des Angeklagten. Und auch für den Amtsrichter, erklärt dieser, ist es eine ungewöhnliche Konstellation, innerhalb einer Stunde fünf Polizisten anzuhören, einen als Beschuldigten und vier weitere als Zeugen. Noch etwas ist besonders: Er habe, versichert der Vorsitzende, „noch nie so oft das Wort Muschi benutzt wie heute“.

Alles sei nur ein Missverständnis gewesen

Auch Andreas D. bestreitet nicht, dass dieser Ausdruck gefallen ist. Doch er sei ganz bestimmt nicht beleidigend gemeint gewesen, beteuert der Polizist. „Ich war mit einem Kollegen auf dem Kiez, auch in der Herbertstraße“, erzählt er. Nach einem Gang durch diese legendäre Straße, wo sich Prostituierte spärlichst bekleidet in Schaufenstern präsentieren, „unterhielten wir uns noch über diese sehr attraktiven Frauen“, sagt der Angeklagte. Dann habe sein Kollege euphorisch gesagt: „Was für geile Muschis!“ Natürlich sei diese Bemerkung nicht auf den uniformierten Beamten gemünzt gewesen, der zufällig in der Nähe stand. Alles also nur ein bedauerliches Missverständnis.

Doch der Polizeibeamte, der An­dreas D. schließlich wegen Beleidigung anzeigte, ist überzeugt, dass die verdächtige Bemerkung „an mich gerichtet war“, sagt der 28-Jährige, der seinerzeit einen Einsatz auf dem Kiez hatte und neben seinem Dienstfahrzeug stand. „Ich war perplex, als er das sagte. Er hat aktiv in meine Richtung geguckt. Eine Verwechslung ist ausgeschlossen.“ Der Mann habe zunächst seinen Personalausweis gezeigt, dann aber zu seiner Überraschung einen Dienstausweis der Polizei gezückt. „Ich fand das ganz ungewöhnlich. So etwas habe ich noch nie erlebt.“ Ein weiterer Beamter ergänzt als Zeuge, dass An­dreas D. in ihre Richtung „ein ausspuckendes Geräusch gemacht“ und dann etwas gesagt habe. „Er meinte definitiv den Kollegen.“ Ein dritter Polizist bestätigt die Aussage seiner Kollegen.

Auch sein Freund ist Polizist

Unterstützung bekommt der Angeklagte indes von einem Freund, ebenfalls Polizeibeamter von Beruf. Der 36-Jährige erzählt als Zeuge, wie er und Andreas D. einen freien Sonnabend zu einem Bummel über den Kiez nutzten. Auf der Reeperbahn hätten sie „ordentlich einen gepichelt“ und seien dann durch die Herbertstraße gegangen, „wie das jeder Mann mal macht. Und die Damen hatten ein tolles Aussehen, waren sehr gut gebaut.“ Da habe er zu seinem Freund gesagt: „Boa, was für Muschis.“

Daraufhin hätten ihnen die uniformierten Beamten vorgeworfen, sie seien mit dem Wort beleidigt worden. „Ich sagte: Moment, wir sind Kollegen, so was würde ich nicht sagen!“ Er habe von einem Missverständnis gesprochen. Der Angeklagte selber habe damals nicht viel geredet. „Der war verbal nicht mehr so gut drauf.“ Er habe sich mit Handschlag entschuldigt, daraufhin hätten ihm die anderen Polizisten versichert, der Vorfall werde keine Folgen haben. „Und dann kommt doch zu einem Strafverfahren, von Kollegen zu Kollegen – und dabei muss man vielleicht bei G20 Seite an Seite stehen.“

Geldstrafe von 40 Tagessätzen

Der Amtsrichter verurteilt den Angeklagten schließlich wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 60 Euro. Es handele sich um einen „ausgesprochen befremdlichen Fall“ mit fünf Polizisten, die etwas schildern, was nicht zueinander passen könne. Die Einlassung des Angeklagten sei auf den ersten Blick plausibel. „Man ist in der Herbertstraße, unterhält sich über die optischen Reize der Prostituierten“, dann könnte die verdächtige Aussage zwar gefallen sein.

Abendblatt-Gerichtsreporterin
Bettina
Mittelacher
schreibt jede
Woche über einen
außergewöhnlichen
Fall
Abendblatt-Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher schreibt jede Woche über einen außergewöhnlichen Fall © HA | Andreas Laible

Aber der Zeuge, der meinte, die beleidigende Bemerkung habe zweifellos ihm gegolten, sei „absolut glaubwürdig. Was für ein Motiv hätte er auch haben sollen, einen Kollegen in die Pfanne zu hauen“, fragt der Richter. Der andere Zeuge, der den Angeklagten entlastet habe, habe offenbar eine Gefälligkeitsaussage gemacht. Gegen ihn werde man ein Verfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage einleiten müssen. Das Verfahren insgesamt sei „unnötig wie ein Kropf“, findet der Richter. „Wäre man aufeinander zugegangen, mit einer Entschuldigung, wäre sicherlich keine Anzeige und kein Prozess erfolgt, dann wäre die Sache wohl mit einem Handschlag erledigt worden.“ Insgesamt sei der Angeklagte zu tadeln. „Ich erwarte von einem Polizeibeamten, dass er sich auch im privaten Bereich angemessen verhält.“