Hamburg . Bußgeld für Telefonieren am Steuer wurde auch erhöht. Neu ist das Gesichtsverhüllungsverbot. Verordnung tritt heute in Kraft.

Nach einem Unfall ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht – nur so können Feuerwehrleute und Rettungskräfte schnell zum Einsatzort gelangen und ihren Job machen. Doch in Hamburg scheitert das häufig. Anstatt Platz für Polizei- und Feuerwehrfahrzeugen zu schaffen, behindern die Autofahrer die Rettungskräfte. „Das erleben wir bei jedem, bei wirklich jedem Einsatz auf der Autobahn“, sagte Feuerwehrsprecher Werner Nölken erst vor wenigen Monaten im Gespräch mit dem Abendblatt. Die meisten Autofahrer verhielten sich nicht so, wie es der Gesetzgeber vorsieht.

Autofahrer, die jedoch künftig Rettungskräfte blockieren, müssen mit härteren Strafen rechnen. Wer keine Rettungsgasse bildet, den erwartet ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Kommt es zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es noch bis zu 120 Euro teurer werden. Zudem droht dem Autofahrer ein einmonatiges Fahrverbot. Das hat der Bundesrat jüngst beschlossen. Bislang wurde dieses Fehlverhalten nur mit einem Verwarn- oder Bußgeld von bis zu 20 Euro geahndet.

Blaulicht ignorieren wird auch teurer

Die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften tritt bereits am heutigen Donnerstag in Kraft. Die Länder begrüßen die Bußgelderhöhung. Der Bundesrat hat seine Zustimmung jedoch an die Bedingung geknüpft, auch die Bußgelder für Autofahrer anzuheben, die bei Blaulicht oder Einsatzhorn nicht sofort die Fahrbahn frei machen. Beide Verstöße seien gleich schwer zu bewerten und müssten deshalb auch weiter gleich geahnt werden, heißt es in dem Beschluss des Bundesrats.

Das kostet Telefonieren hinterm Steuer

Auch Autofahrer, die hinterm Steuer telefonieren oder SMS schreiben, werden ab sofort stärker zur Kasse gebeten. Dabei werden nun 100 Euro fällig, bislang waren es 60 Euro. Liegt gleichzeitig eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, ist der Autofahrer mit 150 Euro Strafe dabei – zudem droht ein einmonatiges Fahrverbot. Geht obendrein eine Sachbeschädigung auf sein Konto, muss der Autofahrer 200 Euro zahlen und darf einen Monat lang seinen Wagen nicht nutzen. Telefonierende oder simsende Radfahrer müssen künftig 55 Euro statt 25 Euro zahlen. Praxiserfahrungen hätten gezeigt, dass das Handy-Verbot am Steuer bislang nicht ernst genommen wurde, hatte die Bundesregierung die Bußgelderhöhung begründet.

Im Zuge der neuen Verordnung wurde auch ein Vermummungsverbot eingeführt. Autofahrer dürfen ihre Gesichter nun nicht mehr verhüllen oder verdecken. Damit soll die Ahndung vereinfacht werden, da man die Fahrer besser identifizieren kann. Ein Verstoß kostet 60 Euro.