Hamburg. 17 Tatverdächtige sitzen derzeit noch in Untersuchungshaft. In der nächsten Woche beginnen fünf Prozesse.

15 Verurteilungen in Strafprozessen, davon vier Angeklagte, die eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen haben: Das ist die Bilanz der Strafjustiz 100 Tage nach dem G20-Gipfel. Die Verfahren gegen 36 weitere Beschuldigte, gegen die ursprünglich Haftbefehle ergangen waren, sind noch nicht abgeschlossen, Termine stehen jedoch in den meisten Fällen bald an. Allein in der kommenden Woche sind im Zusammenhang mit G20 weitere fünf Prozesse terminiert. 17 Menschen sitzen derzeit noch in Untersuchungshaft. Insgesamt laufen noch 260 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte, 179 Verfahren gegen Unbekannte.

Die erste Hauptverhandlung Ende August endete mit dem höchsten Strafmaß. Ein Niederländer ohne festen Wohnsitz erhielt vom Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten, weil er nach Überzeugung des Gerichts bei der „Welcome-to- hell“-Demonstration Flaschen auf Polizeibeamte geworfen sowie bei der Festnahme Widerstand geleistet hatte. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. „Polizisten sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft“, hatte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung betont.

Auch drei weitere Männer, ein 21-Jähriger aus dem Senegal, ein 31-Jähriger aus Ungarn sowie ein 23 Jahre alter Österreicher, bekamen Haftstrafen ohne Bewährung. Sie erhielten unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung 16 beziehungsweise 18 Monate Freiheitsstrafe.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Weitere neun Prozesse gegen Beschuldigte aus Frankreich, Italien, der Schweiz, Spanien, den Niederlanden, Tschechien und Polen endeten mit Bewährungsstrafen zwischen sechs und 21 Monaten. In mehreren Fällen wurden die Angeklagten mittlerweile aus der Untersuchungshaft entlassen. Einige Gerichtsentscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Das mildeste Urteil wurde gegen einen 24-Jährigen verhängt, der bei einer Demonstration unter anderem Böller in einem Rucksack bei sich trug. Die meisten Taten wurden mit Strafen von einem Jahr und fünf Monaten beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten geahndet.

In diesen Fällen ging es in der Regel um Flaschenwürfe auf Polizisten aus einer Menge aggressiver Demonstranten. Die meisten Angeklagten waren geständig, so ein 29 Jahre alter Schweizer. Er hatte eingeräumt, Flaschen in Richtung Beamte geworfen zu haben. Er habe hinter der Schutzkleidung, die die Polizisten trugen, „den Menschen nicht mehr gesehen“, hatte der Angeklagte gesagt und seine Reue bekundet. In zwei Verhandlungen erhielten ein 21 Jahre alter Hamburger sowie ein 20-Jähriger Jugendstrafen von 21 beziehungsweise 15 Monaten mit Vorbewährung. Dies ist eine besondere Regelung des Jugendstrafrechts, bei der erst sechs Monate nach dem Urteil entschieden wird, ob eine Freiheitsstrafe wirklich zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder der Verurteilte ins Gefängnis muss.

200 Vermummte

Am Montag steht ein 18 Jahre alter Italiener unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs vor Gericht. Laut Anklage hat er sich in der Nacht zum 7. Juli gemeinsam mit etwa 150 bis 200 vermummten Personen aus dem „Schwarzen Block“, die mit Pyrotechnik und Steinen bewaffnet waren, im Volkspark versammelt. Dann sollen sie in geschlossener Formation Richtung Innenstadt marschiert sein. Als die Gruppe am Rondenbarg auf eine Hundertschaft der Polizei traf, so die Vorwürfe weiter, wurden die Beamten von den Vermummten unter anderem mit mindestens 14 Steinwürfen angegriffen.

„In der Justiz haben wir uns früh auf mögliche Verfahren im Rahmen von G20 vorbereitet“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne). Alle Bereiche hätten Hand in Hand gearbeitet, sodass die weitere Ermittlungsarbeit zügig zum Abschluss gebracht werden konnte. „Dass die Verfahren so zügig bearbeitet wurden, liegt auch am Beschleunigungsgebot für Haftsachen und dem Ziel, die Verfahren so schnell zu bearbeiten, dass niemand länger als unbedingt nötig in Untersuchungshaft sitzt“, so Steffen.