Hamburg. Der Bremer, der in Hamburg wegen Mitgliedschaft im “Islamischen Staat“ verurteilt wurde, muss sich nicht wegen Mordes verantworten.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Anklage wegen Mordes gegen den 29 Jahre alten Harry S. aus Bremen nicht zugelassen. Wie das Gericht am Freitag ausführte, verstieße ein Prozess gegen das Verbot der Doppelbestrafung. Der gebürtige Bremer war im vergangenen Juli wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte zugegeben, im Juni 2015 bei einer Hinrichtung von Zivilisten durch Terroristen des IS anwesend gewesen zu sein, auch eine Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung hatte er gestanden. Aufgrund dieser Angaben war Harry S. verurteilt worden. Nach dem Urteil wurde neues Videomaterial veröffentlicht, auf das die Bundesanwaltschaft eine neue Anklage gegen den Bremer stützte: Er sei aktiv an der Hinrichtung der Menschen beteiligt gewesen, der ginge aus den Aufnahmen hervor.
Harry S.' Rolle bei der Hinrichtung wurde bereits verhandelt
Das Oberlandesgericht begründet die Verweigerung der Zulassung so: Der so genannte "Lebenssachverhalt", in dem sich Harry S. damals befunden hat, sei bereits Gegenstand der Anklage im ersten Prozess gewesen, seine Rolle bei der Hinrichtung wird durch den bereits abgeurteilten Sachverhalt schon umfasst. "Das nachträglich bekannt gewordene Videomaterial lässt diese Rolle des Angeschuldigten zwar in einem anderen Licht erscheinen", so das Gericht weiter, "diese neuen Erkenntnisse betreffen dennoch ein- und dasselbe Geschehen". Deswegen könne Harry S. nicht erneut ein Prozess wegen seiner Rolle bei der Hinrichtung gemacht werden.
Der Generalbundesanwalt kann gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen. Über diese hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.