Hamburg. Die Verkaufsofferte für das Blankeneser Herrenhaus sorgt für Aufruhr. Die Immobilie war bis 2009 im Besitz der Stadt.
„Grundstücksgröße: etwa 7125 Quadratmeter, Mietfläche: 1985 Quadratmeter, Kaufpreis: gegen Gebot“, heißt es in einem 20-seitigen Immobilienexposé, das dem Abendblatt vorliegt und dessen Echtheit bestätigt wurde. So nüchtern das Zahlenwerk klingt, so viel Sprengkraft birgt es. Denn bei der hier von Engel & Völkers Commercial einem auserlesenen Kundenkreis angebotenen Immobilie handelt es sich um den Blankeneser Katharinenhof.
Die klassizistische Villa im Baurs Park an der Elbchaussee gehört zum kulturellen Erbe Hamburgs und steht seit 1940 unter Denkmalschutz. Viele Anwohner verbinden Erinnerungen mit dem Haus, das einst im Besitz der Stadt war und das Ortsamt und die öffentliche Bücherhalle beherbergte. Der vom Investor angestrebte Verkauf der Immobilie ist Höhepunkt einer sich seit Jahren hinziehenden Auseinandersetzung um die Sanierung und den Erhalt des Hauses. Die Emotionen schlagen dementsprechend hoch.
Bezirkspolitiker fühlen sich getäuscht
Das zeigte sich auch in der Sitzung der Altonaer Bezirksversammlung am Donnerstagabend. Dort war der Katharinenhof Thema. Der Antrag von SPD und FDP, der einstimmig bei Enthaltung der CDU angenommen wurde, hat es in sich. Der Ton ist scharf. Da ist die Rede von Vertragsverletzungen, einem Verkaufspreis zulasten der Stadt Hamburg und Subventionsmissbrauch. Was die Bezirkspolitiker so erzürnt? Sie fühlen sich vom Investor getäuscht.
2009 bekam das Unternehmen des Blankenesers Peter Bishop den Zuschlag für die städtische Immobilie, an der damals einige Käufer interessiert waren. Bishop überzeugte mit seinem Konzept, einen Thinktank für die Luftfahrtindustrie dort einzurichten. Das Konzept wurde aber nie realisiert. Genauso wenig wie die vereinbarte Sanierung der Immobilie. Acht Jahre nach dem Verkauf sind zwar das Dach und die äußere Fassade beinahe fertig, aber im Inneren gibt es noch viel zu tun, wie die Denkmalschutzbehörde auf Nachfrage bestätigt. „Es gibt jedoch keine Handhabe vonseiten des Denkmalschutzgesetzes, den Eigentümer zum zügigeren Arbeiten zu zwingen“, sagt Sprecher Enno Isermann.
Kann die Stadt den Vertrag rückabwickeln?
Obwohl die im Kaufvertrag vereinbarte Nutzungsbindung von zehn Jahren noch bis 2019 besteht, taucht nun auch die Immobilienofferte auf. Und Bishop selbst? Der redegewandte Brite war für eine Stellungnahme auch auf mehrfache Nachfrage nicht zu erreichen.
Den Bezirkspolitikern aus Altona reicht es. Sie wollen die Immobilie zurück und fordern Antworten von den in den Fall involvierten Hamburger Behörden. Unter anderem soll geklärt werden, ob die Stadt den Vertrag rückabwickeln kann. Ist das nicht möglich, soll die Option eines Vorkaufsrechts durch die Stadt geprüft werden. Zudem soll geklärt werden, inwieweit Fördermittel zur Einrichtung eines Thinktanks von der Stadt oder dem Bund geflossen sind und ob der Investor zulasten der Stadt mit der Immobilie spekuliert. So ist in dem Antrag von SPD und FDP die Rede davon, dass der Blankeneser Investor die Villa von der Stadt für 350.000 Euro erstand. Nun könnte das Objekt aber für Millionen den Besitzer wechseln.