Hamburg. Insgesamt waren weniger als ein Prozent der Stimmzettel ungültig. Nur in einem einzigen Stadtteil waren alle Stimmen gültig.

Mehr als 7000 Hamburger haben einen ungültigen Stimmzettel bei der Bundestagswahl abgegeben. Das klingt zunächst viel, sind aber nur 0,7 Prozent der insgesamt 984.382 abgegebenen Stimmen.

Im Bezirk Hamburg-Mitte war die Quote mit 1,1 Prozent am höchsten, in Hamburg-Nord mit 0,5 Prozent am niedrigsten. Von 364.066 in der ganzen Stadt abgegebenen Briefwahlstimmen waren 1734 ungültig, das entspricht einer Quote von 0,5 Prozent.

Nur ein Stadtteil ohne ungültigen Stimmzettel

Der Anteil der ungültigen Stimmzettel bei der Urnenwahl liegt stadtweit zwischen 3,3 und 0,0 Prozent. Spitzenreiter ist Francop: Als einziger Stadtteil verzeichnete er keine einzige ungültige Stimme. Aber auch andere Stadtteile haben sehr geringe Quoten: In Eimsbüttel und Winterhude zählten die Wahlhelfer zwar jeweils 96 ungültige Stimmen. Bei 22.330, respektive 20.511 abgegebenen Stimmzetteln lag die Quote trotzdem nur bei 0,4/0,5 Prozent.

Ähnlich schnitten Sasel und die Uhlenhorst (je 0,5 %), Eppendorf und St. Georg (je 0,4 %), die HafenCity, Hoheluft-Ost und -West (je 0,3 %), Blankenese und Woldorf-Ohlstedt (je 0,2 %) ab. 38 Stadtteile blieben insgesamt unter der Gesamtquote von 0,7 Prozent, 31 weitere lagen leicht über dem Durchschnitt, aber bei weniger als einem Prozent.

Nirgendwo war die Quote höher als in Jenfeld

Am anderen Ende der Skala steht Jenfeld: Von 6486 abgegebenen Wahlzetteln waren 217 oder 3,3 Prozent ungültig. Für eine ähnlich hohe Quote, nämlich 3,0 Prozent, reichten in Cranz schon 8 von 267 Stimmzetteln. In Billbrook entsprachen 4 von 149 Stimmzetteln einer Quote von 2,7 Prozent, in Wilhelmsburg waren von 12.021 Stimmzetteln 225 ungültig (1,9 %). Mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt war die Quote der ungültigen Stimmen in 13 Stadtteilen.

In absoluten Zahlen wurden in Rahlstedt (285 ungültige Stimmzettel, 0,9 Prozent), Billstedt (282, 1,6%), Wilhelmsburg, Jenfeld und Horn (163, 1,5 %) die meisten ungültigen Stimmzettel abgegeben.

Ungültige Stimmen ohne Einfluss auf die Parteienfinanzierung

Warum ungültige Stimmen abgegeben werden, ist nicht genau nachzuvollziehen. Allerdings gibt es eine Protestbewegung, die bewusst ungültig wählt, in der Annahme, dies würde Einfluss auf die staatliche Finanzierung der Parteien haben. Das ist falsch. Laut Parteiengesetz (§ 18) bemisst sich die Höhe der staatlichen Mittel, die den Parteien zur Verfügung gestellt wird, anhand der gültigen Stimmen für die jeweiligen Parteien.

Zudem gibt es zwei Obergrenzen für die staatliche Parteienfinanzierung. Die relative Obergrenze deckelt die Zuwendungen für eine Partei. Sie dürfen nicht höher sein als die Summe der Einnahmen einer Partei durch – unter anderem – Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen.

Die absolute Obergrenze wird jährlich neu berechnet, im Jahr 2017 beträgt sie 161.803.517 Euro. Überschreiten die errechneten Zuwendungen an alle anspruchsberechtigten Parteien diese absolute Obergrenze, werden die Zuwendungen an alle Parteien proportional gekürzt. Dies passiert nahezu jedes Jahr.