Hamburg. 18 Prozent der Wahlberechtrigten sind zwischen 18 und 29 Jahre alt. Eine Briefwahl ist noch bis Freitag, 18 Uhr, möglich.

Fast jeder vierte Wahlberechtigte ist bei der Bundestagswahl am 24. September 65 Jahre alt oder älter: rund 313.000 der insgesamt 1,297 Millionen Frauen und Männer, die aufgerufen sind, ihre Stimme abzugeben. Auf die jüngste Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren entfallen nach Angaben des Statistikamtes Nord gut 18 Prozent der Wahlberechtigten oder 223.000 Männer und Frauen. Von ihnen sind 59.000 Erstwähler bei der Bundestagswahl.

Fast 17 Prozent der Wahlberechtigten (214.000 Personen) haben einen Migrationshintergrund. Die häufigsten Herkunftsstaaten sind Polen (17 Prozent), die Türkei (zwölf Prozent) und Russland (acht Prozent). 36 Prozent der Wahlberechtigten leben in einer Partnerschaft. Der Anteil der Singles ist mit 35 Prozent fast genau so hoch. 22 Prozent der Wahlberechtigten leben in einem Haushalt mit Kindern.

Es deutet sich ein Anstieg der Wahlbeteiligung an

Landeswahlleiter Oliver Rudolf hat sechs Tage vor der Wahl an die Hamburger appelliert, wählen zu gehen. „Ich bin überzeugt, dass die Hamburgerinnen und Hamburger mitbestimmen wollen, wer sie im Bundestag vertritt“, sagte Rudolf. Vor vier Jahren hatten sich in Hamburg 70,3 Prozent an der Bundestagswahl beteiligt. Die Zahl der Briefwahlanträge liegt schon jetzt mit 360.000 (rund 28 Prozent) deutlich über dem Gesamtwert 2013, als 301.000 Wähler vorab wählen wollten. „Es deutet sich ein leichter Anstieg der Wahlbeteiligung an“, so Rudolf. Auch die Zahl der im Ausland lebenden Deutschen, die sich in das Hamburger Wählerverzeichnis eintragen lassen haben, ist gestiegen: von 2328 (2013) auf jetzt 4456.

Wer jetzt noch Briefwahl beantragen will, muss sich beeilen. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen noch bis Freitag, 18 Uhr, gestellt werden. Rudolf empfiehlt, dies bei der zuständigen bezirklichen Wahldienststelle (zu finden über www.hamburg.de/wahlen/bundestagswahlen) zu tun und dort am besten auch gleich zu wählen. Per Post sollte der rote Wahlbrief, der spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingegangen sein muss, spätestens bis Mittwochabend abgeschickt werden.

Bei einer plötzlichen Erkrankung kann noch bis zum Sonntag um 15 Uhr Briefwahl beantragt werden. In diesem Fall muss ein Bevollmächtigter den Antrag bei der Wahldienststelle einreichen, die Unterlagen abholen und den Wahlschein bis 18 Uhr abgeben.

Für die rund 40.000 Sehbehinderten und 2000 Blinden hat der Blinden- und Sehbehindertenverein eine Stimmzettelschablone entwickelt, die unter der Telefonnummer 209404-0 oder per E-Mail unter info@bsvh.org kostenlos angefordert werden kann. Von den 1276 Wahllokalen sind 223 barrierefrei – 41 mehr als zur Bürgerschaftswahl 2015. Ist das eigene Wahllokal nicht barrierefrei, kann mit Vorlage des Wahlscheins in jedem Wahllokal des zuständigen Wahlkreises gewählt werden. Alle Fragen rund um die Wahl werden am Wahltag von 8 bis 18 Uhr über die Wahl-Hotline, Tel. 115, beantwortet.