Hamburg . Nur ein Hamburger Bezirk überprüft weiterhin die Einhaltung des Gesetzes. Besonders drastisch ist der Rückgang im Bezirk Mitte.

Der Schutz von Nichtrauchern in der Hamburger Gastronomie und in öffentlichen Einrichtungen wird von der Stadt derzeit fast gar nicht mehr kontrolliert. Gab es im vergangenen Jahr immerhin 62 Kontrollen in der gesamten Stadt, so waren es in den ersten sieben Monaten dieses Jahres gerade einmal drei Kontrollen. Das ergibt sich aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Thering.

Besonders drastisch ist der Rückgang im Bezirk Mitte. Im vergangenen Jahr gab es dort noch 39 Kontrollen auf Einhaltung des Hamburger Passivraucherschutzgesetzes. In diesem Jahr wurde bis zum 31. Juli nicht ein einziges Mal kontrolliert. Auch in Eimsbüttel, Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg wurde auf jegliche Überprüfung von Kneipen, Restaurants oder Diskotheken mit Blick auf den Nichtraucherschutz verzichtet. Der einzige Bezirk, der die Einhaltung des Gesetzes derzeit überhaupt noch überprüft, ist Altona. Dort gab es im laufenden Jahr bis Ende Juli insgesamt drei Kontrollen.

CDU fordert mehr Kontrollpersonal

„Drei Kontrollen auf Einhaltung des Passivraucherschutzgesetzes sind ein Witz“, sagt der CDU-Abgeordnete Thering. „Das zeigt, dass es der rot-grüne Senat mit der Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter in Restaurants und Diskotheken nicht ernst meint.“

Es sei nicht akzeptabel, dass der Senat „auch hier die Einhaltung geltender Gesetze nicht ausreichend kontrolliert“, so Thering. „Das Passivraucherschutzgesetz ist aus gutem Grund so beschlossen worden und muss eingehalten werden. Ich fordere den Senat dringend auf, die personellen Ressourcen der Bezirksämter in diesem Bereich endlich zu verstärken und die Einhaltung des Gesetzes ernsthaft zu kontrollieren.“

Die Rechtslage

Allerdings zeigen die vom Senat vorgelegten Daten auch, dass die Zahl der Beschwerden über Verstöße gegen den Nichtraucherschutz zurückgehen. „Als ein möglicher Indikator über die Zufriedenheit der Hamburger Bürgerinnen und Bürger über die Umsetzung des Gesetzes kann die Anzahl der Bürgerbeschwerden genannt werden“, schreibt der Senat in seiner Antwort. „Diese lagen 2015 bei 31 Beschwerden und 2016 bei 35 Beschwerden und damit seit der Novellierung des Gesetzes im Jahre 2009 auf dem niedrigsten Stand.“

Aus der Evaluation aller Daten gehe zudem hervor, „dass ein gesteigertes Problembewusstsein in betroffenen Einrichtungen und ein daraus entwickeltes eigenes Beschwerdemanagement zum Rückgang der Beschwerden beigetragen hat“, so der Senat in seiner Antwort an den CDU-Politiker.

Kritik von der CDU

Das Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen sei „offensichtlich inzwischen etabliert und weitestgehend akzeptiert“, sagt Roland Ahrendt, Sprecher der Gesundheits- behörde, dem Abendblatt. „Selbst im sehr kneipenstarken Bezirk Mitte sind die Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen das Passivraucherschutzgesetz in den vergangenen Jahren deutlich weniger geworden – das ist im Übrigen auch das Fazit des Passivraucherschutzberichtes, den wir im Januar veröffentlicht haben.“

CDU-Politiker Thering kritisierte allerdings auch, dass die wenigen aktuellen Überprüfungen laut Senatsantwort in der Regel tagsüber im Zuge von Lebensmittelkontrollen stattfänden – was weltfremd sei. Schließlich werde vor allem abends in Kneipen und Diskotheken geraucht.

Vergehen auch im Nachhinein feststellbar

Diese Art der Überprüfung sei „Praxis, seit das Gesetz eingeführt wurde“, sagt der Sprecher der Gesundheitsbehörde – also auch schon zu CDU-Regierungszeiten. „Dabei ist es unerheblich, zu welcher Tageszeit eine solche Kon­trolle erfolgt: Wird in einem gastronomischen Betrieb geraucht, lässt sich das im Regelfall auch im Nachhinein pro­blemlos feststellen – etwa durch vorgefundene Aschenbecher oder die Luftqualität in den Räumlichkeiten.“

Wenn nachgewiesen werde, wann und wo das Passivraucherschutzgesetz übertreten worden sei, und gleichzeitig festgestellt werde, wer genau dafür verantwortlich ist, könne auch nachträglich ein Bußgeld verhängt werden.