Laut dem „Hamburgischen Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit“ sind alle Gaststätten grundsätzlich rauchfrei und müssen auf das Rauchverbot gut sichtbar hinweisen. In Gaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern dürfen jedoch Raucherräume eingerichtet werden. Für diese gelten strenge Auflagen, und sie müssen so abgeschlossen sein, dass kein Rauch in Nichtraucherbereiche dringen kann. In kleineren Gaststätten oder welchen, die nur einen Raum haben, kann Rauchen erlaubt sein, sofern keine zubereiteten Speisen angeboten werden und unter Achtzehnjährige keinen Zutritt haben. Diese Lokale müssen als Raucherkneipen gekennzeichnet sein.