Hamburg. Laut Senatsbericht wird das Verbot inzwischen weitgehend akzeptiert. Denn in Hamburg haben Gastronomen weiterhin Spielraum.

Als vor gut einem Jahrzehnt Rauchverbote in Hamburgs Gaststätten eingeführt werden sollten, gab es eine heftige Debatte. Inzwischen führt das vor neun Jahren eingeführte Rauchverbot kaum noch zu Beschwerden von Menschen, die sich durch Tabakrauch belästigt fühlen. Allerdings ist die Zahl der Verstöße gegen das Passivraucherschutzgesetz in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Das geht aus dem sogenannten Passivraucherschutzbericht 2016 hervor, dessen Entwurf dem Abendblatt vorliegt. Demzufolge gab es im vergangenen Jahr 31 Bürgerbeschwerden zum Rauchen in Gaststätten. Das war der niedrigste Wert seit der ersten Novellierung des Gesetzes im Jahr 2009.

Die Zahl der Verstöße hingegen stieg dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr auf 61. Im Jahr zuvor waren es 58 und 2013 36 Verstöße gewesen. Die meisten Verstöße (44 im vergangenen Jahr) wurden im Bezirk Mitte festgestellt. Das liege vermutlich an den vielen Gaststätten, Bars und Spielhallen in diesem Bezirk“, heißt es in dem Bericht.

Bezirke kontrollieren Umsetzung des Verbots

Betrachtet man die Meldungen über Verstöße gegen den Passivraucherschutz, die nicht die Gaststätten betreffen, so wurde am häufigsten auf das Rauchen in Spielhallen hingewiesen – 40-mal. Auch hier lag der Bezirk Mitte mit 30 Meldungen vorne. In Jugendeinrichtungen und Schulen gab es dem Bericht zufolge kaum Verstöße gegen das Passivraucherschutzgesetz. „Keine Meldungen über Verstöße liegen aus Krankenhäusern, Wohnungseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten vor.“

Die Umsetzung des Gesetzes wird von den Bezirksämtern durch die Fachämter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt kontrolliert. Deren Mitarbeiter gehen Meldungen über Gesetzesverstöße nach oder führen Routinekontrollen durch. Die Bezirksämter können Bußgelder verhängen.

Die höchste Zahl der Beschwerden durch die Bürger wurde im Jahr 2010 vermerkt. 239-mal meldeten sich in diesem Jahr Bürger bei den Behörden. 2015 waren es noch 69 Bürger. Der Rückgang sei „ein Hinweis für eine breite Akzeptanz des Passivraucherschutzes“.

Die Gesundheitsbehörde bewertete die Entwicklung beim Raucherschutz in Hamburg positiv. „Das Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen ist offensichtlich inzwischen etabliert und weitestgehend akzeptiert“, erklärte die Behörde. Die Bürgerbeschwerden seien seit 2010 kontinuierlich zurückgegangen.

Franz Klein, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), sprach davon, dass sich die Hamburger Lösung beim Nichtraucherschutz bewährt habe. Gastronomen hätten in der Hansestadt Spielraum. So dürfe in Eckkneipen geraucht werden, wenn dort kein Essen angeboten und der Zutritt unter 18-Jährigen untersagt sei. „Die Gastronomen haben sich mit der Situation abgefunden“, sagte Klein. Zugleich lobt er die liberale Hamburger Lösung. Wichtig sei, dass der bewährte Kompromiss jetzt von Dauer sei. „Rechtssicherheit ist ein Wert an sich“, sagte Klein.