Hamburg. Weitere Klagen vor Bundesverwaltungsgericht. Es geht um Deichsicherheit und einen störenden Leuchtturm.

Die umstrittene Elbvertiefung landet schon wieder vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nachdem die Richter im Februar über die Klagen mehrerer Umweltschutzverbände geurteilt haben, geht es nun um die Klagen weiterer Betroffener, die am 16. November in Leipzig verhandelt werden sollen. Dazu gehören der Jagdschutzverband (insbesondere mit den Landesverbänden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein), rund ein halbes Dutzend Elb- und Küstenfischer sowie die beiden Städte Otterndorf und Cuxhaven.

Sie hatten wie die drei Umweltverbände BUND, NABU und WWF im Jahr 2012 gegen das Baggerprojekt Widerspruch eingelegt, mit dem die Fahrrinne der Elbe um rund einen Meter vertieft werden soll. Anders als die Naturschützer stellten sie aber bei Gericht keinen Eilantrag, weshalb die Klagen erst jetzt verhandelt werden. Reicht der Termin nicht aus, wird am 17. November weiter verhandelt.

Neuerliche Gerichtsverhandlungen

Im Dezember folgt dann die Verhandlung für die Klagen des Hauptentwässerungsverbands Dritte Meile, von Schleusenverbänden sowie mehrerer Privatpersonen. Dazu zählen drei Anwohner aus Övelgönne, die befürchten, dass es durch die Elbvertiefung zu Uferabbrüchen kommt, sowie ein Ehepaar aus Blankenese, das glaubt, wegen der Elbvertiefung könnte es in seinem Haus zu schattig werden. Der Grund: Im Zuge der Fahrrinnenanpassung muss das Leuchtfeuer für die Schiffe verlegt werden. Die Kläger sprechen von einer „bedrängenden Wirkung“ des neuen Oberfeuers auf ihr Haus.

Die Wirtschaftsbehörde will sich zu den neuerlichen Gerichtsverhandlungen nicht äußern, geht aber davon aus, dass die weiteren Klagen von den Richtern samt und sonders zurückgewiesen werden. Grund ist, dass das Bundesverwaltungsgericht im Februar grundsätzlich die Erlaubnis für die Elbvertiefung erteilt hat, den sofortigen Vollzug aber wegen Planungsmängeln stoppte, die Hamburg und der Bund derzeit aufarbeiten.

Auch die Hafenwirtschaft glaubt nicht daran, dass die Richter zu einer Neubewertung kommen: „Aufgrund der Sorgfältigkeit der Planung des Vorhabens greifen die Einwände der Kläger nicht durch. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Klagen zurückgewiesen werden“, sagt Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbands Hafen Hamburg.

Ganz anders sieht es der Bürgermeister der Samtgemeinde Land Hadeln und Stadtdirektor von Otterndorf, Harald Zahrte (parteilos). „Wir befürchten durch die Elbvertiefung erhebliche Beeinträchtigungen für unsere Gemeinde und haben die Hoffnung mit unseren Einwänden bei Gericht durchzudringen.“ Zahrtes Hoffnung ist nicht unbegründet, denn Otterndorf und Cuxhaven wollen beim Thema Deichsicherheit einen Punkt in der Verhandlung hervorheben, der schon in der Vergangenheit für Kritik sorgte: die geplanten Strombaumaßnahme in der Medemrinne.

Künstliche „Schlickinsel“

Dieser Priel im Mündungsbett der Elbe soll mit dem Baggergut, dass während der Vertiefung der Fahrrinne anfällt, verfüllt werden. Die Projektplaner versprechen sich davon zwei Vorteile: Erstens sind sie den Schlick los – und zwar zusammen 38,5 Millionen Kubikmeter. Zweitens soll die künstliche „Schlickinsel“ in der Elbmündung den künftigen Tidehub als eine Art Flutbremse dämpfen. Dabei stützen sich die Planer auf eine Modellrechnung der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW).

Diese Berechnung hatten die Umweltschutzverbände bereits in ihrem Verfahren angegriffen. „Der Tidehub wird dreimal so hoch sein wie angegeben“, sagte der Präsident des Naturschutzbundes Nabu, Alexander Porschke, damals. Doch die Richter befanden das Modell der BAW für richtig.

Die Gemeinden am Südufer der Elbe haben andere Sorgen: „Wenn im Norden der Mündung die Flutbarriere entsteht, werden am Südufer die Strömungsgeschwindigkeit und der Druck auf die Deiche noch mehr zunehmen“, sagt Bürgermeister Zahrte. Alle Versprechen, die die Planer bei der Elbvertiefung 1999 abgegeben hätten, seien nicht eingehalten worden. „Wir hatten Vorlandabbrüche, Verluste an Wattflächen und höhere Pumpkosten zur Trockenhaltung des Hinterlands. Wir befürchten, dass die Schäden noch zunehmen.“

Geringe Irritationen

Für nur geringe Irritationen sorgte unterdessen eine Äußerung des neuen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet (CDU) der in seiner Regierungserklärung deutlich machte, dass für ihn und sein Land Nordrhein-Westfalen der Hamburger Hafen nur eine geringe Bedeutung hat. „Unser Seehafen ist nicht Hamburg sondern Rotterdam“, sagte Laschet. Hamburgs Wirtschaftsbehörde wollte sich dazu nicht im Detail äußern. „Nur soviel: Welche Häfen angelaufen werden, entscheiden letztlich nicht Regierungen sondern Reedereien“, sagte eine Behördensprecherin.