Hamburg. Hamburg und Berlin haben laut dem Zensus 2011 weniger Einwohner als bisher angenommen. Beide Städte wollen die Zahlen prüfen lassen.
Der Zensus 2011 hat die Stadtstaaten Hamburg und Berlin statistisch Zehntausende Einwohner gekostet. Bei Hamburg wurden nach der Bevölkerungszählung gut 82.000 und bei Berlin 180.000 Personen weniger angesetzt, als die Kommunen aufgrund der Bevölkerungsfortschreibung angenommen hatten. Grund für beide, beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen das Zensusgesetz 2011 anzustrengen. Eine mündliche Verhandlung finde nun am 24. Oktober in Karlsruhe statt, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit (Az: 2 Bv F 1/15 und 2 BvF 2/15).
Einwohnerzahlen entscheiden über Steuerzuweisungen
Der Zensus 2011 war die erste sogenannte registergestützte Volkszählung in Deutschland. Direkt befragt wurden nur knapp zehn Prozent der Einwohner. Um sie zu ermitteln, wurde auf in Registern bereits erfasste Daten zurückgegriffen. Gegenkontrollen bei Unstimmigkeiten wurden bei kleinen Gemeinden anders gestaltet als bei großen.
Die Stadtstaaten sehen darin eine Benachteiligung. Außerdem wollen sie die Zählung noch gerichtlich nachprüfen lassen. Dazu muss das Bundesverfassungsgericht die eigentlich bereits vorgesehene Löschung der erhobenen Daten stoppen. Einwohnerzahlen entscheiden unter anderem über Steuerzuweisungen.