Blankenese. Bezirkspolitiker fordern sofortige Genehmigung des christlichen Festes am Ufer. Vorgang sei “außerordentliche Instinktlosigkeit“.
Das Verbot eines christlichen Tauffestes an der Elbe durch das Bezirksamt Altona hat ein Nachspiel. Die Altonaer CDU kündigte jetzt einen Antrag für die erste Bezirksversammlung nach der Sommerpause an, in dem das Amt aufgefordert wird, alle Anträge auf Taufen „kurzfristig und mit größtmöglichem Wohlwollen zu genehmigen“.
Der stellvertretende Vorsitzende der Bezirksversammlung, Andreas Grutzeck (CDU), wirft dem Amt zudem vor, mit dem Verbot im laufenden Lutherjahr „eine außerordentliche Instinktlosigkeit“ begangen zu haben. Seine Fraktion kritisiert zudem scharf, dass das Bezirksamt das Verbot ausgesprochen habe, ohne die Bezirkspolitiker zu informieren. Entsprechend heißt es in dem Antrag, dass die Bezirksversammlung „unverzüglich und noch vor Versendung eines entsprechenden Bescheides“ zu informieren sei, sollte das Amt einen Antrag auf Taufe künftig ablehnen.
Naturschutz- und Sicherheitsbedenken
Anlass für den Ärger: Das Bezirksamt hatte, wie berichtet, der Rissener Kirchengemeinde die nötige Genehmigung für ein in diesem Sommer geplantes Tauffest an der Elbe bei Blankenese überraschend versagt. Im Ablehnungsschreiben führt die Behörde Naturschutz- und Sicherheitsbedenken an. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass Taufen an der Elbe aufgrund vorbeifahrender Schiffe und der Sogwirkung durch Wellen gefährlich sein könnten. In den vergangenen Jahren waren Kirchenfeste dieser Art am Falkensteiner Ufer jedoch möglich. Unter anderem 2011 riefen 23 Gemeinden zu einem riesigen Tauffest auf. Tausende feierten gemeinsam am Elbstrand. Damals spielten Umweltschutz und Sicherheit anscheinend keine Rolle.
„Für 2012 haben wir eine Genehmigung des Bezirksamtes erhalten“, berichtet Anton Knuth, Pastor in Rissen. „Aber von einer anderen Abteilung.“ Nach der Ablehnung rief Knuth in der Behörde an, verwies auf den Widerspruch. Vonseiten der Behörde habe es geheißen, dass die Genehmigung 2012 irrtümlich erteilt worden sei, sagt Knuth.
Der Pastor kann über das Chaos nur den Kopf schütteln. „Wir begrüßen den Schutz der Naturschutzflächen, meinen aber, dass für einen alle zwei Jahre stattfindenden Taufgottesdienst eine Sondergenehmigung gewährt werden müsste“, so Knuth.