Berlin. Die Hansestadt veröffentlicht wichtige Daten eigenständig und kostenlos. Schlusslicht in Sachen Transparenz ist Bayern.
Hamburg ist bundesweit Vorreiter beim Thema Transparenz: Als bislang einziges Bundesland habe der Stadtstaat ein Transparenzgesetz. Es verpflichte die Behörden, wichtige Daten eigenständig und kostenlos zu veröffentlichen, erklärten die Vereine „Mehr Demokratie“ und „Open Knowledge Foundation“ am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung ihres ersten bundesweiten Transparenz-Rankings.
Hamburg erreichte mit 69 von 100 möglichen Punkten dabei den ersten Platz. Bürger müssten oft nicht mehr umständlich Auskunftsanfragen stellen, sondern würden fast alle wichtigen Informationen in einem eigens eingerichteten Internetportal finden. Online gestellt seien hier unter anderem Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen.
12 Bundesländer verfügen über Informationsfreiheitsgesetze
12 der 16 Bundesländer verfügen laut Ranking derzeit zumindest über Informationsfreiheitsgesetze. Damit sind Behörden verpflichtet, auf Antrag von Privatpersonen, Journalisten, Organisationen, Unternehmen oder anderen Interessenten Daten herauszugeben. Während das Transparenzgesetz also eine generelle Veröffentlichungspflicht der Behörden vorsieht, geht es beim Informationsfreiheitsgesetz um die Herausgabe von Informationen auf Antrag.
Ein möglichst umfassender Zugang zu Behörden-Informationen oder Daten sei zur Stärkung der Demokratie nötig, betonte der Bundesvorstandssprecher von 2Mehr Demokratie“, Ralf-Uwe Beck. Nur dadurch könnten sich die Bürger eine eigene Meinung zur Arbeit der Behörden bilden und diese gegebenenfalls kritisch bewerten.
Hinter Hamburg folgten Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin, die ihren Bürgern ebenfalls weitgehende Informationsrechte einräumen und nur wenige Ausnahmen zulassen, hieß es. Die weiteren Plätze belegten Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Schlusslicht bei Transparenz ist Bayern
Baden-Württemberg, das Saarland und Thüringen teilten sich gemeinsam Platz zehn, erklärte Arne Semsrott, Leiter des Projektes „Frag den Staat“ bei der „Open Knowledge Foundation“. So müssten die Behörden in Baden-Württemberg nur bestimmte Informationen von sich aus veröffentlichen. Für das Saarland gab es Minuspunkte wegen eingeschränkter Informationsrechte und für erhobenen Gebühren. In Thüringen seien die Informationsrechte bislang ebenfalls unzureichend geregelt.
Die Schlusslichter beim Thema Transparenz seien Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. „Keines dieser vier Bundesländer hat ein Informationsfreiheitsgesetz“, kritisierte Beck.
Auch auf Bundesebene gelte das Informationsfreiheitsgesetz, hieß es weiter. Im Ranking erreichte der Bund 38 Punkte und landete somit im Mittelfeld. Es fehle unter anderem die elektronische Aktenführung, die voraussichtlich erst 2020 eingeführt werden soll, sowie eine Veröffentlichungspflicht von Informationen, betonte Semsrott.
Zwar seien laut Ranking in keinem Bundesland die Transparenzregeln optimal, so das Fazit der beiden Vereine. In mehreren Bundesländern gebe es dennoch ermutigende Entwicklungen: „In Berlin und Thüringen haben die jeweiligen Koalitionen die Verabschiedung von Transparenzgesetzen vereinbart“, so Semsrott. Auch in Niedersachsen sei ein Informationsfreiheitsgesetz geplant.