Hamburg. Richter halten Versammlungsverbot in der Innenstadt für gerechtfertigt. Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Die Dauerkundgebung „Solidarische Oase Gängeviertel – Für grenzenlose Bewegungsfreiheit“ bleibt für die Zeit des G20-Gipfels verboten. Eine entsprechende Entscheidung traf am Dienstag das Verwaltungsgericht Hamburg.

Die Richter lehnten damit einen Antrag der Veranstalter auf sogenannten einstweiligen Rechtsschutz ab. Das Verbot der Kundgebung gelte für den Zeitraum vom 7. Juli 2017, 6:00 Uhr bis zum 8. Juli 2017, 17:00, erklärte das Gericht.

Richter halten Versammlungsverbot der Stadt für rechtmäßig

Die am 1. Juni von der Hamburger Polizei erlassene Allgemeinverfügung beinhalte für diesen Zeitraum ein Versammlungsverbot in einem großen Bereich der Innenstadt, erklärte das Gericht zur Begründung. Von diesem Verbot sei auch der Veranstalter der Dauerkundgebung im Gängeviertel betroffen.

Die Allgemeinverfügung sei rechtmäßig, da mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass es ohne das Versammlungsverbot zu einem Schaden für das Leben sowohl der Teilnehmer des G20-Treffens als auch der Versammlungsteilnehmer und unbeteiligter Dritter kommen würde, heißt es in dem Entscheid der Richter weiter.

Stadt muss Bewegungsfreiheit der Gipfelteilnehmer sichern

Der Stadt obliege die Aufgabe, den Versammlungsort sowie den Transport der Gipfelteilnehmer vom Flughafen zum Veranstaltungsort, von dort nach und zu deren Unterkünften abzusichern, befanden die Richter.

Während des Gipfels seien mindestens 87 Fahrzeugkolonnen zu begleiten und zu schützen, „wobei jeweils sehr kurzfristig bekannt werde, wann welche Schutzperson anreise und welche konkrete Strecke innerhalb der Stadt genutzt werde“.

Anhaltspunkte für strategische Blockaden von Transportfahrten

Zugleich lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass strategische Blockaden dieser Transportfahrten geplant und vorbereitet würden, erklärte das Gericht weiter. Es sei daher davon auszugehen, dass sich eine hohe Anzahl von gewaltbereiten Personen während des G20-Treffens in Hamburg aufhalten werde.

Zudem müsse die Polizei die Sicherheit der zahlreicher anderer öffentliche Versammlungen gewährleisten. Das Versammlungsverbot sei daher nicht unverhältnismäßig. Gegen die Entscheidung könne Beschwerde an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt werden. Das OVG hatte in der vergangenen Woche das im Stadtpark geplante Protestcamp untersagt.