Hamburg. Anzahl der Anträge und Entschädigungssumme erreicht Höchststand. Schuld soll auch das Wetter sein.

Die Zahl der Anträge auf Fahrpreiserstattung wegen Verspätungen ist beim HVV im vergangenen Jahr auf einen neuen Höchststand gestiegen. Insgesamt 70.553-mal nutzten Kunden im Jahr 2016 die sogenannte HVV-Garantie, nach der bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises erstattet werden – bei Dauerkarten anteilig, bei Kleinstbeträgen aufgerundet auf einen Euro. Insgesamt zahlte der HVV 100.799 Euro an seine Kunden aus. Schon 2015 hatte es mit 70.523 sehr viele Anträgen und eine Gesamtauszahlung von 100.104 Euro gegeben. Zum Vergleich: 2011, im ersten Jahr der HVV-Garantie wurden 58.897 Anträge gezählt, 2012 nur 44.529. Das ergibt sich aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Verkehrspolitikers Wieland Schinnenburg.

FDP kritisiert „HVV-Garantie“ als unzureichend

Laut HVV lagen die Gründe für die hohe Zahl von Anträgen 2015 und 2016 an Lokführerstreiks, an zahlreichen Stürmen und 2016 an einem frühen Wintereinbruch. So habe es im vergangenen Oktober zwei Tage massiver Behinderungen auf S- und Regionalbahnstrecken wegen „Schneebruchs“ gegeben, also unter Schneelast gebrochener Baumteile, die Schienen blockierten, sagte HVV-Sprecher Rainer Vohl.

Die FDP hält die HVV-Garantie für nicht ausreichend. Ihr Verkehrspolitiker Wieland Schinnenburg kritisierte, dass erst bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten Geld erstattet werde – und dann lediglich die Hälfte. In Frankfurt etwa werde schon bei zehnminütiger Verspätung der volle Fahrpreis erstattet. Auch sei es wenig kundenfreundlich, dass der Antrag binnen drei Tagen gestellt werden müsse und das Geld lediglich in bar ausgezahlt werde. „Diese völlig unzureichenden Leistungen als ‘HVV-Garantie’ zu bezeichnen ist peinlich“, so Schinnenburg. „Schon bei einer Verspätung von zehn Minuten sollte der volle Fahrpreis erstattet werden. Und es sollte längere Fristen für die Geltendmachung des Anspruchs geben.“

Senat verteidigt Erstattungspraxis

Der Senat dagegen verweist darauf, dass der HVV „als erster großer Verbund in Deutschland eine weitreichende Regelung flächendeckend für alle Verkehrsmittel geschaffen“ habe. Fahrgäste würden „auch bei allen fremd verursachten Verspätungen und höherer Gewalt“ entschädigt. Damit gehe der HVV „weit über die gesetzliche Regelung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr hinaus, welche sich in Verkehrsverbünden auf Regional- und S-Bahn-Züge beschränkt, nur Verspätungen von mindestens 60 Minuten berücksichtigt, nur 25 Prozent des Fahrpreises erstattet und betriebsfremde Verspätungsursachen ausschließt“.

Die Erstattung kann online beantragt werden unter garantie.hvv.de.