Hamburg . Diese könnten als Beherbergungsbetrieb eingestuft werden. Doch erhoben wird die Kulturtaxe nicht. Kritik auch vom Steuerzahlerbund.
Sich tagsüber an Deck die salzige Meeresluft um die Nase wehen lassen und abends in eleganter Garderobe ein Mehrgänge-Menü verspeisen, vielleicht sogar am Kapitänstisch: Kreuzfahrten erleben seit Jahren einen Boom und auch Hamburg verzeichnet jedes Jahr einen neuen Passagier-Rekord. Allein in diesem Jahr laufen Traumschiffe 200-mal die Hansestadt an, insgesamt werden rund 800.000 Passagiere erwartet. Einige der Schiffe liegen auch über Nacht in Hamburg. Eine Kultur- und Tourismustaxe, auch Bettensteuer genannt, wird jedoch nicht erhoben – zum Unverständnis der Linken.
Im vergangenen Jahr hat es 28 sogenannte Overnights gegeben – also Nächte, in denen Schiffe im Hamburger Hafen gelegen haben. In diesem Jahr werden es 24 Overnights sein. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Norbert Hackbusch hervor.
Hamburg verzichte auf mindestens 300.000 Euro im Jahr
Der Senat räumt ein, dass Kreuzfahrtschiffe grundsätzlich nach den Regelungen des Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxengesetzes (HKTTG) als „Beherbergungsbetrieb“ angesehen werden könnten. Doch erhoben wird die Kultur- und Tourismustaxe nicht, die im Januar 2013 eingeführt wurede. Seitdem müssen alle Hamburg-Besucher, die als Tourist und nicht geschäftlich in der Hansestadt übernachten, im Hotel die sogenannte Bettensteuer bezahlen. Diese wird dann an die Stadt abgeführt. Die Abgabe ist gestaffelt zwischen 25 Cent (bei einem Übernachtungspreis bis 25 Euro) und 4 Euro (bei bis zu 200 Euro je Übernachtung).
Dass die Bettensteuer nicht für Kreuzfahrtschiffe gilt, kann der Linken-Politiker Hackbusch nicht nachvollziehen. „Das ist weder logisch noch fair“, sagt der hafen- und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion. „Kreuzfahrtanbieter werben mit dem Hamburger Kulturangebot, das ohne Zweifel Reisen hierher attraktiv macht.“ Da sei es völlig unverständlich, dass sie sich nicht wie andere Betriebe auch an den Kosten dieses Kulturangebots beteiligten. Hackbusch: „Warum verzichtet Hamburg hier auf Einnahmen nach dem HHTTG von mindestens 300.000 Euro im Jahr, die im Kulturbereich dringend gebraucht würden?“ Er wirft dem Senat vor, sich um eine klare Antwort zu drücken.
Senat argumentiert mit kurzen Anlegezeiten
In der aktuellen Drucksache gibt der Senat folgende Erklärung ab: „Praktisch kommt es aber nicht zu einer Besteuerung nach dem HKTTG, da Kreuzfahrtschiffe im Hamburger Hafen in der Regel nur kurzzeitig zum Passagierwechsel oder für einen Landgang anlegen.“ Für den Linken-Politiker ist das eine unzufriedenstellende Antwort. Deshalb geht er der Angelegenheit mit einer weiteren Anfrage nach.
Zum Hintergrund: Hamburg hat die Kultur- und Tourismustaxe zum 1. Januar 2013 eingeführt. „Die Einnahmen sollen zu 100 Prozent in touristische, kulturelle und sportliche Projekte investiert werden, die dem Image Hamburgs und damit letztlich auch der Tourismuswirtschaft zu Gute kommen“, heißt es dazu auf der Internetseite von Hamburg Tourismus. Die Kultur- und Tourismustaxe wird als sogenannte „indirekte Steuer“ erhoben. Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb, der die Steuer wiederum dem Übernachtungsgast in Rechnung stellen kann. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet.
Frage der Gerechtigkeit für Steuerzahlerbund
Unterstützung erhält Hackbusch vom Bund der Steuerzahler in Hamburg. „Wenn die Kultur- und Tourismustaxe schon erhoben wird, sollte dies doch bitte auch gerecht zugehen", mahnt Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V. "Bei Hamburger Hotel-Gästen, die nur auf der Durchreise sind, fragt auch niemand danach, ob sie das kulturelle Angebot der Stadt in Anspruch nehmen oder nicht. Die Taxe müssen sie so oder so zahlen."
Es dürfe keinen Unterschied geben zwischen denen, die in einem Hotel an Land oder auf einem Schiff im Hafen übernachten, fordert Glawe. "Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“ Jedoch lehnt der Steuerzahlerbund aufgrund der städtischen Kassenlage die Erhebung der Kultur- und Tourismustaxe nach wie vor grundsätzlich ab. "Kultur- und Tourismustaxe, P+R-Gebühren und ab 2018 auch noch die Reinigungsgebühr. Der Senat sollte langsam zur Kenntnis nehmen, dass das Maß voll ist“, so Glawe.