Hamburg . Clubs wie Teutonia 05 in Ottensen mussten über Monate mit Einschränkungen leben. Doch am 8. September tritt die neue Regel endlich in Kraft.
Das Bundesgesetzblatt mit der Nr. 33 trägt den wenig klangvollen Titel „Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung“. Für die Sportvereine in ganz Deutschland ist die Verordnung indes von entscheidender Bedeutung. Die Clubs, die ihre Anlagen modernisiert haben, etwa durch einen neuen Kunstrasen, können ihre Plätze wieder deutlich stärker nutzen. Anwohnerbeschwerden hatten dazu geführt, dass Vereine wie etwa der FC Teutonia 05 in Ottensen sowohl am späten Abend als auch an Wochenenden nur noch sehr eingeschränkt bespielen konnten.
Laut Schreiben des Deutschen Städtetages, das dem Abendblatt vorliegt, tritt die Verordnung zum 8. September – also drei Monate nach der Verkündung – in Kraft. Für Teutonia 05 eine gute Nachricht, zwischenzeitlich hatte eine Mail des Amtes für Verbraucherschutz Altona für Aufregung gesorgt. Dort hieß es, dass die neue Verordnung noch nicht final verabschiedet sei – offenbar ein Irrtum.
Teutonia 05 hofft auf frühere Erlaubnis
Jetzt hofft der Verein, dass man schon vorab von der neuen Regelung profitieren kann, schließlich müssen jetzt die Trainingszeiten für die kommende Saison für die über 35 Mannschaften geplant werden. „Wir sind in Gesprächen mit dem Club“, sagte der Sprecher des Bezirksamts Altona auf Abendblatt-Anfrage.
Der Deutsche Städtetag begrüßt die Neuregelung zwar insgesamt, kritisiert jedoch, dass die Verordnung für die Sport- und Freizeitanlagen nicht weiter ausgedehnt wurde. Besser wäre es gewesen, wenn künftig auch diese Anlagen unter das Kinderlärm-Privileg von Kindertagesstätten und Bolzplätzen gefallen wären. So gelten vor allem mittags weiter Einschränkungen.