Hamburg . Die Verdichtung der Innenstadt scheitert oft an hohen Nachrüstungskosten. Diese Auflagen fallen mit der neuen Bauordnung nun weg.
Das Aufstocken von Wohngebäuden in Hamburg wird künftig leichter und billiger. So wird die Erhöhung des Gebäudes auf mehr als 13 Meter nicht mehr zwangsläufig dazu führen, dass ein Fahrstuhl eingebaut werden muss. Außerdem darf ein Bauherr künftig Holz für Bauvorhaben mit Gebäuden bis zu einer Höhe von 22 Metern verwenden. Dazu habe der Senat gestern die Hamburgische Bauordnung geändert, teilt des Rathaus mit.
Hintergrund sind die hohen Baukosten, eine Nachverdichtung in innerstädtischen Vierteln erschweren. Dort habe sich bislang vor allem die Pflicht zum Einbau von Aufzügen in Gebäuden oberhalb einer Höhe von 13 Metern als Kostentreiber erwiesen. Neben den Anschaffungskosten für den Aufzug und die Umbaumaßnahmen im Treppenraum entstehen jährliche Unterhaltskosten von bis zu 100.000 Euro.
Neue Aufzüge sind nicht mehr nötig
Die Bauordnung wurde nun dahingehend geändert, dass neue Aufzüge oder das Erweitern einer bestehenden Aufzugsanlage nicht mehr notwendig sind, „wenn durch Dachausbauten oder Aufstockungen neuer Wohnraum entsteht“. Die Stadt schaffe damit einen Anreiz für Nachverdichtungsmaßnahmen in bestehenden Vierteln.
Ferner setzt der rot-grüne Senat verstärkt auf die Verwendung von Holz als Baustoff. So dürfe dieser künftig bei Gebäuden mit bis zu sieben Stockwerken genutzt werden. Bisher war das lediglich bei Häusern mit bis zu drei Stockwerken möglich.
Holz als Bausstoff soll Kosten senken
Der Einsatz von Holz soll die Baukosten senken und damit die Mieten stabil halten – vor allem im Geschosswohnungsbau. Auch für nachträgliche Dachaufstockungen kann die Holzbauweise sinnvoll sein. „Im Hinblick auf die statischen Nachweise der vorhandenen Bauteile bietet die Holzbauweise gegenüber schwereren Konstruktionssystemen Vorteile“, erklärte der Senat.
Auch der Schutz der Bäume ist von der Änderung der Bauordnung betroffen. Genehmigte Bauvorhaben sollen künftig nicht mehr daran scheitern oder verzögert werden, weil es an einer Fällgenehmigung für Bäume auf dem Baugrundstück fehle. Bausenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) verwies darauf, dass Verbesserungsvorschläge aus der Bauwirtschaft aufgenommen worden seien.