Hamburg. Aus Eifersucht soll er seine Ex-Frau in einer Bäckerei mit kochendem Wasser überschüttet und 18-mal auf sie eingestochen haben.

Im Prozess um einen Angriff mit kochendem Wasser auf eine Bäckereiverkäuferin in Hamburg-Eidelstedt schweigt der Angeklagte auch nach mehr als siebenmonatiger Verhandlung zu den Vorwürfen. Sein Mandant werde sich nicht äußern, sagte der Verteidiger des 51-Jährigen am Freitag vor dem Hamburger Landgericht.

Die Anklage lautet auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung aus Eifersucht. Am 12. April 2016 soll der Mann die damals 43 Jahre alte Frau an ihrem Arbeitsplatz in einer Bäckerei angegriffen haben. Der Angeklagte habe sie erst mit kochendem Wasser übergossen und dann mit einem Messer mindestens 18 Mal auf sie eingestochen. Die lebensgefährlich verletzte Frau konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Nichte beteuert, er habe keine Rachegedanken gehabt

Eine Nichte des Angeklagten schilderte am Freitag als Zeugin die Nacht vor der Tat. Ihr Onkel habe in Messenger-Nachrichten gelesen, dass seine von ihm getrennt lebende Frau eine Liebesbeziehung mit einem anderen Mann hatte, sagte die 31-Jährige. Er sei sehr traurig gewesen und habe sich vor allem Sorgen um die gemeinsame Tochter gemacht. Zur Beruhigung habe er Medikamente eingenommen und Bier getrunken. Am Tattag habe er auf Anraten seiner Schwester – der Mutter der Zeugin – für ein paar Monate in die Türkei fliegen wollen, um Abstand zu gewinnen.

Die Zeugin beteuerte, ihr Onkel habe vor der Tat keine Rachegedanken gehabt und kein Schimpfwort geäußert, auch nicht gegen den der Familie bekannten Liebhaber seiner Frau. Er habe die Nacht in der Wohnung von ihr und ihrer Mutter verbracht, aber kaum geschlafen. Er habe die meiste Zeit geweint.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters bestätigte sie, dass ihr Onkel am Morgen gesagt habe, er wolle duschen und dann das Haus verlassen. Die 31-Jährige war nach eigenen Angaben vom Verteidiger um eine Aussage gebeten worden.

Das Opfer hatte während der Verhandlung stets bestritten, eine Beziehung mit einem anderen Mann gehabt zu haben.

Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch unklar

Ein Rechtsmediziner erklärte wenig später als Sachverständiger, auch bei einer erneuten Untersuchung zweier Blutproben des Angeklagten seien nicht die geringsten Rückstände eines Schlaf- oder eines Beruhigungsmittels gefunden worden. Die Blutproben waren dem 51-Jährigen kurz nach der Tat und seiner Festnahme abgenommen worden.

Der Anwalt des Opfers sagte, aus den Protokollen der polizeilichen Vernehmungen gehe eindeutig hervor, dass der Angeklagte seine Ex-Frau „zu ihrer toten Mutter schicken“ wollte. Er habe erklärt, dass er es nicht ertragen würde, wenn nach der Scheidung ein anderer Mann seine Frau berühren sollte. Allein bei dieser Vorstellung werde er „durchdrehen“. Die gesamte, etwa 30 Seiten lange Zusammenstellung aus den polizeilichen Vernehmungen soll zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht verlesen werden.

Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch nicht klar. Es sind weitere Verhandlungstermine bis Anfang August angesetzt.