Hamburg. Eskalation im Streit um Biergarten im Stadtpark: Ex-Mieter verklagt das Unternehmen und wendet sich an die Bürgerschaft.
Neue Runde im Streit zwischen dem Betreiber des „Schumachers Biergarten“ im Stadtpark und Bäderland: Der ehemalige Schumachers-Pächter Thorsten Köpp hat heute Klage bei Gericht gegen Bäderland eingereicht. "Ich gehe gegen die Wuchermiete eines städtischen Unternehmens vor", sagt er. Außerdem hat er sich mit einer Petition an die Hamburgische Bürgerschaft gewandt.
„Es kann nicht sein, dass ein städtisches Unternehmen 20 Prozent Bruttoumsatzmiete verlangt“, sagt Köpp. Als Vergleichsgröße nennt er die andere stadteigene GmbH, die Sprinkenhof. „Als Vermieter des Landhaus Walter verlangt die Sprinkenhof GmbH lediglich acht Prozent, und zwar netto“, sagt Köpp in einem Bericht der "Mopo".
Warten auf den Gerichtsvollzieher
Die Höhe der Miete ist auch das Thema in der Petition an die Bürgerschaft, die Köpp am Freitag eingereicht hat.
Obwohl er den Biergarten nach einem Gerichtsurteil längst räumen muss, bleibt Köpp vor Ort. Bis Freitag hofft er es zu schaffen, wenn nicht vorher der Gerichtsvollzieher kommt. „Wir warten auf den Vollstrecker“, sagt er. „Dann feiern wir ein Abschiedsfest.“
400 Toilettengänge
Köpp rechnet damit, dass Bäderland ihm Strom und Wasser abstellt. Ein Notstromaggregat habe er bereits. „Wenn sie das Wasser abstellen, wäre auch die einzige öffentliche Toilette hier nicht mehr zu benutzen“, so Köpp. Allein am Sonntag habe er 400 Toilettengänge gezählt.
Bäderland-Sprecher Michael Dietel: „Herr Köpp zieht das Gerichtsurteil ins Lächerliche. Sein Vertrag wurde im vergangenen Jahr rechtsgültig gekündigt.“ Der neue Pächter Marc Altenburger stehe bereit. „Herr Köpp steht einer neuen Entwicklung im Weg.“
Im April hatte das Hamburger Landgericht entschieden, dass Pächter Thorsten Köpp das Lokal räumen muss. Bäderland hatte stets betont, die Miete (20 Prozent vom Bruttoumsatz) sei marktüblich. Der Schwimmbadbetreiber hatte Köpp fristgerecht zum Ende letzten Jahres gekündigt. Köpp hatte sich geweigert auzuziehen. Gegen das Urteil will Köpp Berufung einlegen.