Hamburg. Trotz der Kündigung und der darauf folgenden Räumungsklage will Schumachers Biergarten weiterhin öffnen, „sobald die Sonne rauskommt“.

Eigentlich hätte der Betreiber von Schumachers Biergarten im Stadtpark die Örtlichkeiten schon längst verlassen müssen. Doch trotz der Kündigung von Bäderland zum 31. Dezember 2016 und der darauf folgenden Räumungsklage will er weiterhin öffnen, „sobald die Sonne rauskommt“. „Wir werden in den nächsten sechs Wochen mit Bäderland verhandeln und sind auf dem Weg zu einer gütlichen Einigung“, sagt er. „Solange sollen die Hamburger bei uns an schönen Tagen weiterhin den Sonnenuntergang genießen können.“

Bei Bäderland ist man erstaunt über diese Haltung. Zwar war am Dienstag der erste Verhandlungstag vor Gericht nach wenigen Minuten ohne Richterspruch zu Ende gegangen. „Das Urteil wurde aber für den 4. April angekündigt“, so Bäderland-Sprecher Michael Dietel. Er gehe davon aus, dass der Pächter danach schnellstmöglich das Grundstück verlassen müsse. Warum dieser von einer sechswöchigen Beratungszeit spreche, sei ihm „völlig schleierhaft“.

Suche nach neuem Betreiber geht weiter

Nach Abendblatt-Informationen könnte der Pächter darauf hoffen, dass Bäderland ihm finanziell entgegenkommt und ihm bei einem schnellen Auszug seine Schulden erlässt. Schließlich hat er seit Anfang des Jahres keine Miete gezahlt. Die will Bäderland aber auf jeden Fall haben. „Wer eine Fläche nicht hergibt, die er vorher gemietet hat, zahlt, solange er vor Ort ist“, so Dietel.

Parallel zu der Auseinandersetzung geht die Suche nach einem neuen Betreiber weiter. „Aus den gut 30 Bewerbungen haben wir intern Favoriten ausgewählt, mit denen wir jetzt in finale Gespräche gehen“, so Dietel. Bäderland hoffe, zur Freibadsaison mit dem neuen Pächter starten zu können. Es zeichne sich bereits ab, dass hinsichtlich des Konzepts voraussichtlich das Thema „Biergarten“ realisiert werde.