Hamburg. Vorläufiger Sieg der Behörden gegen Anwohner. Expresswohnungen werden weitergebaut. Doch der Rechtsstreit geht weiter.

Vorläufiger Erfolg für die Hamburger Behörden: Nach einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts darf die Flüchtlingsunterkunft am Duvenacker in Eidelstedt am Autobahnkreuz Nordwest (A7 und A23) weitergebaut werden. Hier sollen sieben Gebäude für rund 370 Flüchtlinge entstehen, wie die Gerichtspressestelle am Montag mitteilte.

Gegen die Baugenehmigung hatten mehrere Anwohner einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragt.

Der Plan für die Siedlung Duvenacker sieht den Bau von sieben Wohngebäuden in unmittelbarer Nähe zur Autobahn 7 vor.
Der Plan für die Siedlung Duvenacker sieht den Bau von sieben Wohngebäuden in unmittelbarer Nähe zur Autobahn 7 vor. © Bezirk Eimsbüttel | Bezirk Eimsbüttel

Das Verwaltungsgericht hatte mit einer Zwischenverfügung vom 27. März 2017 (6 E 3327/17) die Bauarbeiten während des laufenden Eilverfahrens gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht gab jetzt der Beschwerde der Hansestadt Hamburg statt (2 Bs 72/17). Bis zur Entscheidung über das laufende Eilverfahren dürfen die Bauarbeiten nunmehr fortgesetzt werden.

Hamburg baut Expresswohnungen

Am Duvenacker geht es um 98 Expresswohnungen im Standard des sozialen Wohnungsbaus. Allerdings werden die Gebäude zunächst als Flüchtlingsunterkunft deklariert und sollen von dem städtischen Unternehmen „Fördern und Wohnen“ (F&W) über einen Zeitraum von 15 Jahren betrieben werden. Anschließend sollen die Wohnungen in den Besitz des städtischen Wohnungskonzerns Saga übergehen und als Sozialwohnungen angeboten werden.