Hamburg. An der Baurstraße entsteht ein siebengeschossiger Neubau. Anwohner werfen Stadt Bruch der Bürgerverträge vor.
„Wir gehen damit in Hamburg einen neuen Weg“, erklärt Ole Jochumsen, Koordinator Wohnungsbau für Flüchtlinge in Hamburg. Ungewöhnlich sind die Pläne für die Brachfläche an der Baurstraße allemal, die am Mittwoch von der Stadt erstmals öffentlich vorgestellt wurden. Ein Investor plant zusammen mit der Stadt Hamburg, auf der Fläche neben dem Parkhaus am Othmarschener Kino ein siebengeschossiges Gebäude mit 160 Wohneinheiten zu errichten.
Davon sollen 36 Wohnungen an das städtische Unternehmen „Fördern & Wohnen“ vermietet werden. Sie dienen als Folgeunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen. Weitere 19 Wohneinheiten sind als Sozialwohnungen deklariert. Auch dort könnten laut Jochumsen Flüchtlinge einziehen. Die restlichen Wohnungen sollen zu einem Drittel vermietet und zum anderen Drittel als Eigentum veräußert werden.
Sorge um mögliche Verschattung
250 Flüchtlinge könnte die Stadt so in dem Neubau unterbringen. Weitere 50 sind bereits in Wohnungen an der Behringstraße eingezogen. Zeitweise hatte die Stadt hier eine Flüchtlingsunterkunft für 800 bis 900 Menschen im Expressbaustil geplant. Obwohl davon Abstand genommen wurde, kamen die neue Idee bei den anwesenden Anwohnern und Teilen der Kommunalpolitik am Mittwoch gar nicht gut an.
Als zu massiv kritisierten viele das Projekt im ohnehin stark verdichteten Neubaugebiet Othmarschener Höfe. Die Anwohner sorgen sich zudem um eine mögliche Verschattung durch den riesigen Baukörper und um den zusätzlichen Verkehr, der entstehen könnte. Auch die Zahl von 300 Flüchtlingen sorgte für Ärger.
Gundermann warf der Stadt Wortbruch vor
Mit Blick auf eine weitere nahe gelegene Unterkunft mit rund 200 Plätzen warf Albrecht Gundermann der Stadt Wortbruch vor. „Das bedeutet die Kündigung der Bürgerverträge“, kritisierte das Mitglied der Initiative Mitgestaltung Othmarschen. In den Verträgen wurden als Höchstgrenze 300 Flüchtlinge festgelegt.
Da es sich beim Areal um eine Gewerbefläche handelt, muss der Bebauungsplan geändert werden. Das wird mindestens ein Jahr dauern.