Hamburg. Spezialkommando rückte in der Nacht an der Eimsbütteler Straße an und nahm Savas A. fest. Der 20-Jährige gilt als äußerst aggressiv.
Am Dienstagmittag war das Leben von Savas A. in Hamburg zuende – vom Helmut Schmidt Flughafen in Fuhlsbüttel ging es mit dem Flugzeug nonstop nach Istanbul. Savas A. (20) ist ein sogenannter islamistische Gefährder, den Hamburg jetzt abgeschoben hat.
Gefährder sind Personen, denen die Polizei die Begehung schwerster, terroristischer Straftaten zutraut. Als Gefährder hatten die Behörden auch Berlin-Attentäter Anis Amri eingestuft. Savas A. stand über einen längeren Zeitraum im Fokus von Polizei und Verfassungsschutz.
Savas A. soll salafistisch-dschihadistischer Szene angehören
Nach Abendblatt-Informationen gehörte der gebürtige Hamburger mit türkischem Pass der salafistisch-dschihadistischen Szene an, beteiligte sich an den (inzwischen verbotenen) Koranverteilungsaktionen der LIES-Kampagne und hatte mehrere Ausreiseversuche in die vom sogenannten Islamischen Staat (IS) dominierten Dschihad-Gebiete in Syrien und Nord-Irak unternommen. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden handelte es sich dabei um fortgesetzte Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung – damit erlosch seine Aufenthaltserlaubnis.Wie die Ausländerbehörde auf Anfrage mitteilte, hatte Savas A. gegen seine Ausweisung keinen Widerspruch eingelegt.
Weil der 20-Jährige schon in der Vergangenheit durch aggressives Verhalten gegenüber Polizisten und Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung aufgefallen war, stürmte am Dienstagmorgen das schwerbewaffnete Mobile Einsatzkommando der Polizei (MEK) seine Erdgeschosswohnung an der Eimsbütteler Straße. Nur Stunden später war Savas A. auf dem Weg nach Istanbul.
Rechtliche Hürden bei Abschiebung
Als erstes Bundesland hatte Niedersachen Mitte Februar zwei Islamisten festgenommen, um sie abzuschieben. Einen Monat später kündigte auch Bremen die Abschiebung von zwei Extremisten an. In Hamburg standen im Dezember 2016 noch 18 islamistische Gefährder im Fokus der Sicherheitsbehörden. Wieviele von ihnen einen ausländischen Pass besitzen und damit potenziell ausgewiesen werden könnten, ist unklar.
Nach Abendblatt-Informationen sind es deutlich weniger als zehn. Allerdings sind die rechtlichen Hürden für eine Abschiebung auf Grundlage von Paragraph 53, 54 oder 58 des Aufenthaltsgesetzes hoch. Frank Reschreiter, Sprecher der Innenbehörde: „Bei ausländischen Gefährdern wird Hamburg auch in Zukunft konsequent alle Möglichkeiten der Aufenthatlsbeendigung ausschöpfen.“