Neustadt. 2003 wurde Z. zu lebenslang Gefängnis mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Jetzt stand er zum wiederholten Mal vor Gericht.

Der Prozess verlief nach den ungeschriebenen Regeln des Peter Z. – so wie die vorherigen Verhandlungen gegen ihn auch. Es hagelte Kraftausdrücke, die nicht zitierfähig sind, wieder einmal erwies sich der 2003 zu lebenslänglicher Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilte Auftragsmörder als verbaler Totalausfall. Und wieder einmal wurde Z., nur Minuten nach Prozessbeginn, des Gerichtssaals verwiesen.

Z. ist in Fuhlsbüttel für Fäkalanschläge berüchtigt

Danach wurde in Abwesenheit weiterverhandelt. Angeklagt war Peter Z. unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung. So drohte er einem Justizvollzugsbeamten in der JVA Fuhlsbüttel Schläge an, weil der ihn vor dem Besuch seiner Mutter durchsuchen wollte. Im November 2015 spritzte er durch die Klappe seiner Zellentür einen Schwall Kot und Urin in das Gesicht eines Beamten – obgleich Z. wusste, dass er unter einer leicht übertragbaren Hepatitis-C-Infektion leidet. Außerdem ritzte er mit einer Teekanne Hakenkreuze in die Zellenwand und füllte die Ritzen mit Exkrementen auf.

Ein weiteres Jahr Haft für den Angeklagten

Für derartige Fäkal-Anschläge ist Z. in Fuhlsbüttel berüchtigt. Um den Umgang der Mitarbeiter mit ihm zu erleichtern, wurde sein Haftraum so umgestaltet, dass er leicht zu reinigen ist. Zwei Zellen wurden sogar grundsaniert – für 44.600 Euro. Sie sind nun mit einem Wasserabfluss und mit einer gesonderten Belüftung ausgestattet, außerdem haben die Wände eine spezielle Beschichtung, an der nichts haften bleibt.

Z. wurde unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu einem weiteren Jahr Haft verurteilt. In seinem letzten Wort blieb er seiner Linie treu und erleichterte sich – abermals verbal.