Hamburg. Wer gegen A 26 und Ausbau von A 7 und A 1 vorgehen will, muss künftig direkt vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Wer den Bau der A 26 verhindern will, muss gleich mit der ersten Klage Erfolg haben. Grund: Der sonst mögliche Instanzenweg mit Anrufung des nächsthöheren Gerichts wird vermutlich eingeschränkt. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums hervor. Demnach soll für 46 große Straßenbauvorhaben in Deutschland gelten, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVG) „erste und einzige Gerichtsinstanz für sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren“ ist. Zu diesen 46 Vorhaben gehören neben dem geplanten Bau der A 26 auch der Ausbau der A 7 südlich des Elbtunnels sowie der Ausbau der A 1 zwischen den Dreiecken Hamburg-Südost und Hamburg-Stillhorn. Mit den vorbereitenden Arbeiten zum Ausbau der A 7 wird vermutlich schon in diesem Jahr begonnen.

Erleichterung in der Verkehrsbehörde

In der Hamburger Verkehrsbehörde reagierte man mit Erleichterung auf den Gesetzentwurf. „Wir begrüßen die Entscheidung“, sagte Behördensprecherin Susanne Meinecke. Zwar schränkt der Bund schon seit Jahrzehnten den Instanzenweg für bestimmte Großprojekte ein. Dennoch gilt dies nicht für jedes Bauvorhaben.

Der geplante Ausbau der A 23 zwischen Hamburg-Eidelstedt und Tornesch gehört beispielsweise nicht dazu, ebenfalls nicht der Ausbau der A 21 zwischen Bargteheide und Schwarzenbek, ebenso nicht der Ausbau der A 1 zwischen Stillhorn und Niedersachsen. Der Bundesverkehrswegeplan, der bis 2030 gilt, listet immerhin 220 Autobahnprojekte (Aus- und Neubau) auf. Nur für 46 von ihnen soll dann der verkürzte Instanzenweg gelten.

Die drei Hamburger Bauvorhaben stehen offenbar wegen ihrer besonderen Bedeutung auf der aktuellen Liste. Zum Ausbau der A 1 heißt es zum Beispiel: „Das Vorhaben dient der Verbesserung der Hinterlandanbindung des Hafens Hamburg, trägt zur Verbesserung der internationalen Anbindung bei und beseitigt einen schwerwiegenden Verkehrsengpass.“

Ähnlich lautet die Begründung für die Aufnahme der A 26 in die 46er-Liste. Die neue Autobahn soll in Zukunft die A 20 südlich des geplanten Glückstädter Elbtunnels mit der A 7 (Moorburg) und der A 1 bei Stillhorn mitein­ander verbinden. In Niedersachsen, westlich der A 7, wird schon gearbeitet. Die Hamburger Behörden feilen gerade an den Plänen für die A 26 Ost, insbesondere für den Abschnitt 4. Der umfasst den Neubau der A 26 mit vier Fahrstreifen von der Landesgrenze Niedersachsens bis zur A 7, der Neubau des Autobahndreiecks Hamburg-Süderelbe (A 26/A 7) sowie den Ausbau der A 7 zwischen Hamburg-Heimfeld und Moorburg auf acht Fahrstreifen.

Nabu hält die Trasse für rechtswidrig

Dass die geplante Autobahn beklagt wird, gilt als sicher. Der Naturschutzbund (Nabu) hält die Trasse für rechtswidrig. „Gegebenenfalls werden wir vor Gericht gehen“, sagt der Vorsitzende Alexander Porschke. Die Naturschützer müssten ihre Klage dann nicht ans Hamburger Verwaltungsgericht adressieren, sondern ans Bundesverwaltungsgericht. Für Porschke eine „ambivalente Sache“. „Jede Kürzung des Rechtswegs ist für uns von Übel“, sagt er. „Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht etwas mehr Distanz zu Hamburg, deswegen agiert es gelegentlich etwas neutraler.“

Ausbau der A 7 schon in diesem Jahr

Während in Hamburg mit dem Bau der A 26 frühestens 2018 begonnen wird, startet der Ausbau der A 7 schon in diesem Jahr mit wichtigen Vorarbeiten. Das südlich an den Elbtunnel anschließende, rund vier Kilometer lange und auf Stelzen stehende Teilstück der Autobahn soll saniert und von sechs auf acht Spuren erweitert werden.

Ein Teil der Strecke muss sogar abgerissen und komplett neu gebaut werden. Das geht aus Unterlagen der Verkehrsbehörde hervor. Dabei handelt es sich um die 418 Meter lange Einfahrtsrampe zum Elbtunnel. Sie stammt aus dem Jahr 1974 und wurde 2002 erweitert. Aufgrund erheblicher Mängel muss sie einem Ersatzbauwerk weichen.

Auslegung der Pläne ist bereits erfolgt

In der Bauphase soll der Verkehr unter anderem über einen extra errichteten, seitlichen Hilfsdamm geführt werden. Die Auslegung der Pläne ist bereits erfolgt. Im Frühjahr folgen öffentliche Erörterungstermine. 2018 soll mit dem Bau begonnen werden – falls es keine Klagen gibt. Allein für den Bau des Hilfsdammes wird man etwa ein Jahr benötigen. Der Neubau der Rampe dauert bis Ende 2022.

Von 2020 bis 2024 wird auch an der Erweiterung der aufgestelzten Autobahn gearbeitet. Schon von Juni dieses Jahres an soll der technische Weg dieser Erweiterung getestet werden. Die rund zwölf Meter breite Lücke zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen wird auf einer Länge von 100 Metern geschlossen.

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