Hamburg. Einsätze nach Sturmschäden oder einem Fehlalarm müssen die Betroffenen selbst bezahlen. Gratis-Hilfe meist nur im Katastrophenfall.
Vollgelaufene Keller, schwere Äste, die auf das Hausdach stürzen – die Sturmsaison kann für die Betroffenen teuer werden. Denn was viele nicht wissen: Wenn die Feuerwehr nach einem Sturmschaden anrückt, sind diese Einsätze kostenpflichtig. Im günstigen Fall kommt man bei einem vollgelaufenen Keller in einem Einfamilienhaus mit einem Löschfahrzeug für 110 Euro die Stunde und einer Besatzung von sechs Feuerwehrleuten für jeweils 58 Euro die Stunde aus.
Es sei ein Irrglaube, dass die Feuerwehr bei schwereren Stürmen generell kostenlos hilft, wenn auf privatem Grund und Boden Schäden entstanden sind, so Werner Nölken, Sprecher der Hamburger Feuerwehr.
Gratis-Einsatz im Katastrophenfall
Auch ein intern ausgerufener Ausnahmezustand bedeutet nicht, dass die Kosten für Einsätze entfallen. „Das ist lediglich eine interne Regelung, die beispielsweise organisatorische Abläufe der Feuerwehr betrifft“, so Nölken. Nur wenn der Leiter der Hamburger Feuerwehr den Katastrophenfall aufgrund von höherer Gewalt ausruft, fallen für die Beseitigung von Schäden auf Privatgrundstücken keine Kosten für den Eigentümer an. Das war zuletzt nach dem Tornado, der Anfang Juni Teile von Hamburgs Osten verwüstete, der Fall.
Die Feuerwehr und das Technische Hilfswerk hatten rund 250 Einsätze im Zusammenhang mit dem Unwetter ableisten müssen, mehr als 1000 Helfer waren im Einsatz. Die Gebührenbefreiung galt aber ausschließlich für das von der Windhose betroffene Gebiet.
Ein Löschzug kostet 862 Euro pro Stunde
Ansonsten gilt: Für „Amtshandlungen der Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehren)“ werden laut Paragraf 1 der Gebührenordnung für die Feuerwehr die festgelegten Verwaltungsgebühren fällig. Ein Löschzug schlägt beispielsweise mit 862 Euro pro Stunde zu Buche, für ein Löschboot werden 750 Euro berechnet. Feuerwehreinsätze sind nur in vier Fällen kostenlos: wenn es brennt, wenn Menschen oder Tiere in Notlagen sind (also auch die Katze, die vom Baum geholt werden muss), wenn Auswirkungen von Katastrophen bekämpft oder wenn Störungen für den Verkehr beseitigt werden müssen.
Für alle anderen Hilfeleistungen werden Gebühren erhoben. Oft wird über Krankenkassen abgerechnet. Beispielsweise für die Notfallbeförderung mit einem Rettungswagen. Die kostet 398 Euro und 48 Cent. Dabei ist es egal, ob ein normaler Rettungswagen, ein Fahrzeug speziell für die Beförderung von infektiösen Patienten oder der Großraumrettungswagen kommt. Kommt der Notarzt dazu, wird das zusätzlich mit 276 Euro und 90 Cent berechnet. Fährt der auch noch mit ins Krankenhaus, fallen sogar 456 Euro und 16 Cent an.
Fehlalarm einer Brandmeldeanlage kann teuer werden
Bei einem Fehlalarm einer Brandmeldeanlage, wie sie meist Firmen oder Hotels haben, kann es ebenfalls teuer werden. Der Einsatz eines Fahrzeugs einschließlich Personal kostet in so einem Fall 252 Euro. Meistens kommt aber mindestens ein Zug aus zwei bis drei Fahrzeugen und oft auch noch die freiwillige Feuerwehr mit ein bis zwei Wagen. Die wird voll berechnet, obwohl die Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Von dem von der Stadt so eingenommenen Geld sehen die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr nichts. Die Polizei, die bei solchen Alarmen mit ausrückt, lässt sich ebenfalls bezahlen. Sie berechnet 160 Euro.
Muss als technische Hilfeleistung eine Tür geöffnet werden, kostet das bei der Feuerwehr 130 Euro. Natürlich gibt es Nacht- und Feiertagszuschläge. Auch bei Theatervorstellungen und Veranstaltungen wird kassiert. 232 Euro kostet ein Feuerwehrmann als Brandwache für bis zu vier Stunden. Dauert es länger, sind 57 Euro für jede weitere angefangene Stunde fällig.
Brandverhütungsschau kostet 69 Euro pro Stunde
Daneben hält die Feuerwehr zahlreiche kostenpflichtige Dienstleistungen parat. Hausbauer beispielsweise zahlen für die Prüfung von Luftbildern und anderen Unterlagen, die Aufschluss über mögliche Bombenblindgänger auf dem Grundstück geben, 135 Euro – pro Stunde. Wer in einem Gebäude eine sogenannte Brandverhütungsschau gemäß der Hamburger Bauordnung durchführen muss, zahlt 69 Euro und 50 Cent pro Stunde. Dazu kommt die Anfahrt, die mit 75 Euro und 70 Cent berechnet wird.
Bei der Polizei sind dagegen die meisten Einsätze kostenlos. Hat man aber als Privatmann oder als Firma sein Gebäude oder seine Wohnung mit einer Alarmanlage gesichert, kostet es, wenn die Polizei wegen eines Fehlalarms anrückt: 220 Euro sind dann fällig. So will man die Verantwortlichen auch dazu bringen, Alarmanlagen so einzustellen, dass sie nicht grundlos auslösen. Will man, dass ein Alarm direkt in der Polizeieinsatzzentrale oder in der nächsten Wache aufläuft, sind für die Zulassung 46 Euro und 20 Cent fällig. Die Abnahme kostet zwischen 28 und 280 Euro. Unternehmer, die einen Schwertransport von Polizeifahrzeugen begleiten lassen müssen, zahlen 60,60 Euro pro Fahrzeug und Stunde.
Von der Polizei gestellte Absperrgitter kosten je Tag 3,40 Euro pro Stück
Ist ein Einsatz aus „grobem Unfug“ ausgelöst worden, kann der Verantwortliche ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Der Beamte an sich kostet je angefangene halbe Stunde 28,50 Euro. Ist es ein Reiter, kommen 39,10 Euro für das Pferd hinzu. Ein Diensthund wird mit 7,20 Euro berechnet. Fahrzeuge zahlt man per Kilometer. Von der Polizei gestellte Absperrgitter kosten je Tag 3,40 Euro pro Stück.
Derzeit wird die Höhe der Gebühren jedoch neu verhandelt. Eine Gesetzesänderung besagt, dass auch Faktoren wie beispielsweise Pensionskosten in die Kalkulation mit einbezogen werden dürfen. Damit dürften die Gebühren für die Notfallbeförderung, die in Hamburg hauptsächlich von der Feuerwehr durchgeführt wird, deutlich steigen. Insider rechnen mit einer Erhöhung der Gebühren von bis zu 20 Prozent. Das wären Millionenbeträge, die die Krankenkassen zusätzlich aufbringen müssten.
Denn auf den Rettungsdienst entfällt die Masse der Einsätze der Hamburger Feuerwehr. 247.000-mal wurden im Jahr 2015 Rettungswagen alarmiert. Das waren rund 88 Prozent aller Einsätze der Hamburger Feuerwehr.