Hamburg. Das Beobachtungsgebiet wird aufgehoben, da kein neuer Fall der Vogelgrippe aufgetreten ist. Insgesamt aber keine Entwarnung.

Das dürfte Hund und Herrchen freuen: Seit Montag ist der seit dem 20. November geltende Leinenzwang aufgehoben worden. Da kein neuer Fall der Vogelgrippe in Hamburg aufgetreten sei, könne man das Beobachtungsgebiet aufheben, so Roland Ahrendt von der Gesundheitsbehörde.

Das Virus H5N8 wurde zuletzt am 6. Dezember bei einer toten Möwe an der Binnenalster nachgewiesen. Tritt innerhalb von 30 Tagen kein neuer Fall auf, können die Sicherheitsvorkehrungen gemäß der Geflügelpestverordnung wieder gelockert werden.

Keine grundsätzliche Entwarnung

Insgesamt könne jedoch keine Entwarnung gegeben werden, sagt Elke Reinking vom Friedrich-Löffler-Institut. „Nach wie vor kommen in Deutschland neue Fälle hinzu.“ Allein in Niedersachsen gebe es seit November elf amtlich gemeldete Fälle von betroffenen Nutzflügelbetrieben.

„Die Vogelgrippe ist nach wie vor ein Thema in Norddeutschland“, sagt auch Roland Ahrendt. Da die Schutzmaßnahmen jedoch auch mit vielen Einschränkungen für die Hundebesitzer verbunden seien, könne es sich lediglich um „temporäre Maßnahmen“ handeln. „Es kann jederzeit auch in Hamburg einen neuen Fall geben“, fügt Ahrendt hinzu. Dann würden auch die Schutzmaßnahmen wieder in Kraft treten.

"Keine flächendeckende Hundepolizei“

Ob sich wirklich jeder an den Leinenzwang gehalten hat? „Wir führen keine Statistik über verhängte Bußgelder“, so Ahrendt. Jeder sei angehalten, sich an die Regeln zu halten, auch wenn „keine flächendeckende Hundepolizei“ das Stadtgebiet kontrolliere.