Hamburg. In einem Sammelband von Ex-Senator Michael Neumann (SPD) kommen Gegner und Befürworter der Volksentscheide zu Wort.

Der Mann ist, man kann es nicht anders ausdrücken, ein Opfer der Volksgesetzgebung: Als damaliger Innen- und Sportsenator hatte sich Michael Neumann (SPD) vehement für die Bewerbung Hamburgs um die Olympischen Sommerspiele 2024 eingesetzt. Am 29. November 2015 entschieden sich die Hamburger in einem Referendum mit 51,6 Prozent gegen die Ausrichtung der Spiele an der Elbe.

Auch wenn die Niederlage für seinen schon länger feststehenden Schritt nicht ausschlaggebend war: Am 18. Januar 2016 trat Neumann als Senator zurück und lehrt seitdem wieder als Dozent für Politikwissenschaften an der Helmut-Schmidt-Universität. Ein Schwerpunkt: die Volksgesetzgebung. In einem Sammelband, den der Sozialdemokrat unter dem Titel „Volkes Stimme“ jetzt herausgegeben hat, kommen viele Akteure der parlamentarischen und direkten Demokratie der vergangenen 20 Jahre in Hamburg zu Wort. In Interviews und Beiträgen geht es immer wieder um die zentralen Fragen: Was haben die plebiszitären Elemente uns gebracht, und wie haben sie die Demokratie verändert?

Hamburg kann als "Hauptstadt der direkten Demokratie" bezeichnet werden

Neumann stellt in seiner Einleitung fest, dass Hamburg „heute mit Fug und Recht als Hauptstadt der direkten Demokratie bezeichnet werden kann“. Aber das ist mehr als nüchterne Tatsachenbeschreibung zu verstehen, denn Neumann stand den plebiszitären Elementen immer skeptisch gegenüber. Das hat sich nach dem Olympia-Referendum eher noch verstärkt.

Für den SPD-Politiker haben sich die zum Teil hohen Erwartungen an die Erweiterung des demokratischen Ins­trumentenkastens nicht erfüllt: „Die sinkende Beteiligung an Parlamentswahlen ist nicht durch die Einführung direkter Demokratie aufgehalten oder gar umgekehrt worden.“ Ja, „zugespitzte Ja-Nein-Fragekonstellationen“ könnten „möglichen extremistischen Agitatoren Tür und Tor öffnen“.

Neumann: „Man bekommt die Zahnpasta nicht mehr in die Tube zurück.“

Aber Neumann bleibt Realpolitiker. Einmal eingeführte Veränderungen in Richtung direkter Demokratie ließen sich „so gut wie nie mehr zurücknehmen“. Oder, wie er flapsig formuliert: „Man bekommt die Zahnpasta nicht mehr in die Tube zurück.“ Das Verfassungsgericht hat allerdings auch einem weiteren Ausbau der Volksgesetzgebung mit seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2016 einen Riegel vorgeschoben. Vor allem eine Absenkung des Zustimmungsquorums von jetzt 20 Prozent der Wahlberechtigten auf rund 13 Prozent bei Volksentscheiden sahen die Richter als nicht verfassungsgemäß an. In einem „Welt am Sonntag“-Interview hat sich Neumann sogar für eine Heraufsetzung des Quorums auf 50 Prozent ausgesprochen.

Gegen eine Absenkung der Quoren spricht sich auch Ex-Bildungssenatorin Christa Goetsch (Grüne) aus, die mit ihrer Primarschulreform bei einem Volksentscheid 2010 scheiterte. „Bei der Abstimmung entschieden sich rund 267.000 von 1,3 Millionen Wahlberechtigten dagegen, das ist schon sehr wenig“, sagt Goetsch. Walter Scheuerl, Motor der Initiative gegen die Primarschule, sieht die Entscheidung gegen die Reform dagegen „als Idealform der direkten Demokratie“ an, weil sich Initiatoren und viele Tausend Unterstützer „frei von parteipolitischen Interessen engagiert“ hätten.

Der stellvertretende Abendblatt-Chefredakteur Matthias Iken kommt in seinem Beitrag dagegen zu dem Ergebnis: „Plebiszite sind vor allem das Mittel für die demokratisch sozialisierte Mittelschicht.“ Die schwarz-grüne Bildungsreform sei an dem „außerparlamentarischen Widerstand engagierter Bürger aus den Elbvororten und den Walddörfern“ gescheitert.

Ole von Beust (CDU): Abschließende Entscheidung beim Parlament belassen

Rückblickend kommt der frühere Bürgermeister Ole von Beust (CDU) zu der Einschätzung, dass „es vielleicht klüger gewesen wäre, Volksentscheide zu ermöglichen, die abschließende Entscheidung aber beim Parlament zu belassen“. Von Beust hatte sich 2004 über das Nein der Hamburger beim Volksentscheid über den LBK-Verkauf hinweggesetzt. Damals waren Volksentscheide aber noch nicht verbindlich. Politiker, die sich über Volksentscheide hinwegsetzten, so von Beust, hätten eben das Risiko, abgewählt zu werden.

Neumann hat eine Vielzahl interessanter Stimmen rund um das Thema Volksgesetzgebung versammelt. Nur einer fehlt ausgerechnet: Manfred Brandt von Mehr Demokratie, jenem Verein, der die plebiszitären Elemente ganz maßgeblich mitgestaltet hat. Brandt hatte seine Zusage zu einem Beitrag nach Angaben Neumanns kurz vor Drucklegung zurückgezogen.

Michael Neumann (Hrsg.): „Volkes Stimme. Diskussionsbeiträge zur direkten Demokratie in Hamburg“, Books on Demand, Norderstedt, ISBN 978-3741 226892, 348 Seiten, 14 Euro