Hamburg. Grund ist die Ablehnung des 3. Änderungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz durch den Bundesrat.
Einige Asylbewerber in Hamburg müssen im Januar damit rechnen, dass ihnen bis zu 55 Euro weniger ausgezahlt werden, als ihnen dem Gesetz nach zusteht. Grund ist die überraschende Ablehnung des 3. Änderungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz durch den Bundesrat am 16. Dezember. Das Gesetz sah für einen Teil der Asylbewerber eine Senkung der staatlichen Leistungen vor.
Hamburg habe in Erwartung einer Zustimmung des Bundesrats „proaktiv“ eine Anpassung der Software vorgenommen, sagte der Sprecher der Sozialbehörde, Marcel Schweitzer, am Dienstag. Diese Änderung habe sich kurzfristig nicht rückgängig machen lassen, so-dass in einigen Fällen „zwischen sieben und 55 Euro“ zu wenig ausgezahlt würden. Die Differenz werde nachgezahlt.
Wie viele Flüchtlinge betroffen seien, konnte der Behördensprecher nicht sagen. Jede Auszahlung werde jetzt „händisch“ geprüft. „Zum 1. Februar 2017 werden wieder die geltenden Leistungen ausgezahlt.“