Hamburg/Berlin. Bundesrat schließt sich der Hamburger Initiative zur Streichung des Gesetzes an. Justizsenator Steffen kritisiert Änderungsdatum.

Der Bundesrat fordert die sofortige Streichung des Beleidigungsparagrafen 103 Strafgesetzbuch, der jüngst als Jan-Böhmermann- oder Erdogan-Paragraf in die Schlagzeilen geriet. Die Länderkammer beschloss am heutigen Freitag eine entsprechende Hamburger Initiative zur Streichung des Gesetzes. Mitantragsteller der Hamburgischen Gesetzesinitiative sind Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der Beschluss wird nun im Bundestag eingebracht.

„Es ist ein hohes Gut, dass wir in Deutschland Staatsoberhäupter, staatliche Einrichtungen und Maßnahmen kritisieren können – ohne dafür bestraft zu werden“, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne). Unser Gesetz biete ausreichend Schutz gegen Beleidigungen von Personen. „Wir brauchen keine besondere Strafandrohung durch Paragraf 103 StGB für vermeintlich höher gestellt Persönlichkeiten – weg mit dem Gesetz.“

Steffen plädiert für sofortige Abschaffung des Paragrafen

Unverständlich erschein Steffen, warum die Änderung erst 2018 in Kraft treten soll. „Wir brauchen diesen Paragrafen nicht“, so der Justizsenator. „Er sollte besser heute als morgen abgeschafft werden, bevor unser demokratischer Rechtsstaat noch öfter derart missbraucht wird.“

Nach der bisherigen Regelung wird die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt. Der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hatte ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann angestrengt, nachdem dieser in seiner Satiresendung ein „Schmähgedicht“ auf ihn vorgetragen hatte.