Hamburg. Weil ihm für seine Erfindung der erhoffte Geldsegen ausblieb, drohte Rentner seinen Anwälten mit einem Anschlag.

Seine Erfindung bringt den Mann noch heute ins Schwärmen, auch 20 Jahre nach dem großen Geniestreich. Ein Bilderrahmen, der von vorne beleuchtet wird – eine Weltneuheit, wie Jakob L. (Name geändert) versichert und sich dabei in Superlativen verliert: „Der ist von der Optik her eine Augenweide! Den hängt man sich gern in die Wohnung.“ Eine Menge Geld hätte man nach Überzeugung des 73-Jährigen damit machen können, Millionen sogar. Eine Anwaltskanzlei macht der Hamburger dafür verantwortlich, dass der Geldsegen ausblieb. Jahrelang tobte dieser Streit schon, als er ihn mit einer perfiden Drohung auf die Spitze trieb: einer möglichen Säureattacke, direkt in die Gesichter jener Personen, die er für seine Misere verantwortlich machte.

Angeklagter wollte Anwälten Druck machen

Nun, knapp zwei Jahre nach dem Vorfall, sitzt der wegen versuchter räuberischer Erpressung angeklagte Rentner in mausgrauer Jacke und mit hängenden Schultern vor Gericht und gibt sich geläutert. Wegen des an seine Anwälte versandten Briefes, in dem er mit dem Säureattentat drohte und mitteilte, ein solcher Anschlag lasse sich mit einer Zahlung von fünf Millionen Euro verhindern, wolle er sich „entschuldigen“. Ihm sei klar, dass er andere in Angst versetzt habe, so Jakob L. Er spricht von einem „unermüdlichen Kampf“ mit den Juristen. Denn diese hätten versäumt, das Patent für seine beleuchteten Rahmen auch im Ausland anzumelden.

Weil er geglaubt habe, anders nicht mehr zu seinem Recht zu kommen, habe er „überlegt, was wohl jemand, der skrupelloser ist als ich, unternehmen würde“, heißt es in der Erklärung des ehemaligen Textilkaufmanns. Er habe auf die Anwälte Druck ausüben wollen, „aber nur, um den Leuten einen Schrecken einzujagen“. Er sei damals der Meinung gewesen, ihm stünden fünf Millionen Euro Schadenersatz aus dem Patentstreit zu. „Ich habe mich in eine Sackgasse reinmanövriert.“ Mittlerweile habe ihm seine Familie „den Kopf gewaschen. Mir ist klar geworden, dass ich die alte Geschichte ruhen lassen muss.“

Psychiater spricht von "Altersstarrsinn"

Mit einem Säureanschlag, der die Opfer „kennzeichnen“ werde, drohen – und sich zugleich davon distanzieren: Mit diesem Kunstgriff hatte Jakob L. eigentlich eine reine Weste behalten wollen. Deshalb hatte er für seinen Schreckens-Brief die Existenz eines „maskierten Mannes“ erfunden, der sich über einen „skandalösen Justizskandal XXL“ zulasten des 73-Jährigen echauffierte. Um Gerechtigkeit walten zu lassen, habe der Maskierte vorgeschlagen, man solle den verantwortlichen Juristen ätzende Flüssigkeit ins Gesicht spritzen. Er selbst, versicherte Jakob L. in dem Schreiben, halte einen Säureanschlag für „grausam“ und wolle damit „nichts zu tun haben“. Der Maskierte habe ihm noch geraten zu schreiben, dass Fachleute einen Schaden von mindestens fünf Millionen Euro wegen der versäumten Patentanmeldung errechnet hätten.

Ein psychiatrischer Sachverständiger spricht in seinem Gutachten von „Altersstarrsinn“ des Angeklagten und einer gewissen „Kampfparanoia“. Am Ende geht das Schöffengericht von einem minderschweren Fall der versuchten räuberischen Erpressung aus: Sechs Monate Haft mit Bewährung lautet das Urteil für Jakob L. Wenn man sich in die Position der Empfänger der Drohbriefe versetze, betont die Richterin, sei der Brief „ein erhebliches Drohmittel“ mit „akutem Verängstigungspotenzial“.