Hamburg. In Rothenburgsort verendeten drei Wildvögel. Im eingerichteten Sperrbezirk dürfen Hunde und Katzen nicht mehr frei herumlaufen.

Am Sonntag wurde bei drei verendeten Wildvögeln in Hamburg der Vogelgrippe-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Das teilte die Gesundheitsbehörde am Sonntagnachmittag mit. In einem Radius von drei Kilometern rund um den Fundort der Vögel in Rothenburgsort (Kaltehofe, Altes Wasserwerk) sei umgehend ein Sperrbezirk und in einem Radius von zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden. Die Gebiete werden von Montag durch eine Beschilderung gekennzeichnet, betroffene Geflügelhalter im Sperrbezirk werden direkt informiert.

Für die ausgewiesenen Gebiete gelten – über die bereits bestehenden Regelungen hinaus – sofort weitere besondere Regelungen. So dürfen für die Dauer von 21 Tagen keine Vögel und Bruteier und auch kein frisches Fleisch oder Fleischerzeugnisse von im Sperrbezirk gehaltenen Vögeln oder Federwild den Sperrbezirk verlassen. Auch dürfen dort gehaltene Vögel 15 Tage lang nicht aus dem Beobachtungsgebiet heraus gebracht werden. Gewerbliche Geflügelbestände im Sperrbezirk werden zudem vorsorglich regelmäßig untersucht.

Direkter Kontakt von Haustieren mit Vögeln vermeiden

Hunde und Katzen dürfen sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet nicht mehr frei herumlaufen. Es besteht die Gefahr, dass diese das H5N8-Virus nach dem Kontakt mit verendeten Vögeln weiter verbreiten. Daher sollte direkter Kontakt von Haustieren mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden. Bei weiteren Totfunden von Tieren mit dem Geflügelpesterreger werden die Ausmaße der Zonen entsprechend angepasst.

Bereits am Freitag war zum vorbeugenden Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Vogelgrippe die Geflügelpest-Verordnung bundesweit verschärft worden. Vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen, die bislang nur für Halter von mehr als 1000 Tieren galten, sind vom 21. November an für jeden Geflügelhalter bundesweit Pflicht – auch wenn er nur einzelne Tiere besitzt. Ausnahmen für Privat- oder Hobbyhalter gibt es nicht. Die Schutzmaßregeln ergänzen die bereits bisher bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen sowie das Aufstallungsgebot, das in Hamburg seit einer Woche gilt. Unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel werden durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest geklärt. Außerdem werden verendete Tiere registriert. In allen Verdachtsfällen muss umgehend das zuständige Verbraucherschutzamt im betreffenden Bezirk zu informiert werden. Unter www.hamburg.de/tiere stehen umfassende Informationen bereit – zum Beispiel Merkblätter für Geflügelhalter und eine Liste häufiger Fragen und Antworten zur Geflügelpest.

Behörde für Gesundheit hat Bürgertelefon eingerichtet

Um Fragen von Tierhaltern und Bürgerinnen und Bürgern zur Geflügelpest und den entsprechenden vorbeugenden Schutzmaßnahmen zu beantworten, haben die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und die Verbraucherschutzämter der Bezirke außerdem ein Bürgertelefon eingerichtet, das unter 040-428372222 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr zu erreichen ist.

In Schleswig-Holstein sind im Kreis Plön seit Anfang November Hunderte tote Wildvögel entdeckt worden – die meisten hatten den Geflügelpest-Erreger H5N8. Auch in der Geflügelhaltung ist das Virus in Schleswig-Holstein aufgetaucht. An zwei Standorten eines Geflügel-Betriebes im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein sollen insgesamt 8800 Gänse wegen der Vogelgrippe getötet werden. Das teilte das Landwirtschaftsministerium in Kiel am Sonnabend mit. Bei den Tieren seien Vogelgrippe-Viren festgestellt worden. Bislang sei allerdings unklar, ob es sich um den hochpathogenen Erreger H5N8 handele. Weitere Untersuchungen liefen bereits. Beide Betriebsstandorte wurden den Angaben zufolge abgesperrt.

In Hamburg wurden die Alsterschwäne bereits vor zwei Wochen in Quarantäne-Zelten untergebracht. Auch in Hagenbecks Tierpark wurden Pelikane, Flamingos, freilaufende Hühnerrassen, Puten und Enten in die Winterquartiere und Ställe gebracht.