Hamburg. Bilder von vier enttarnten Polizistinnen hängen seit Sonnabend an der Fassade. Polizei sieht Straftat und prüft rechtliche Schritte.
Die Besetzer der Roten Flora provozieren die Polizei: Seit Sonnabend hängt an der Außenfassade des autonomen Kulturzentrums am Schulterblatt ein großflächiges Plakat, das vier enttarnte verdeckte Ermittler zeigt. Die Gesichter der Beamten sind leicht verfremdet, darunter stehen ihre bürgerlichen Namen geschrieben. „Die Aktion kommt aus dem Kreis der Betroffenen. Diese Einsätze sind weiterhin nicht aufgearbeitet“, sagte Andreas Blechschmidt, der die Rotfloristen öffentlich vertritt.
Die Polizei prüft ein rechtliches Vorgehen gegen die Autonomen. Die vier betroffenen Polizisten ermittelten unter Tarnidentitäten jahrelang in der linken Szene und wurden von Recherchegruppen aus dem Umfeld der Roten Flora enttarnt. Zuletzt war im Mai 2016 bekannt worden, dass eine Ermittlerin des Landeskriminalamtes bis zum Jahr 2014 als „Astrid Schütt“ in der Szene aktiv war. Die Beamten sind zum Teil weiterhin bei der Hamburger Polizei tätig. Die Konterfeis der enttarnten Polizisten an der Roten Flora sind mit dem Schriftzug „Gefunden!“ versehen, eine Anspielung auf die laufende Kampagne der Polizei zur Nachwuchsgewinnung.
Polizei sieht „strafrechtlich relevanten Vorgang“
Beamte der Polizei verlangten bereits am Sonnabend von den Besetzern, dass das Plakat an der Fassade entfernt wird. Rechtlich besteht aber zunächst keine Handhabe gegen die Aktion. Die Rote Flora befindet sich seit dem Jahr 2014 zwar im Besitz der Stadt, die Besetzer genießen aber Freiheit in der Gestaltung des Gebäudes. „Es handelt sich vermutlich um einen strafrechtlich relevanten Vorgang“, sagte Polizeisprecher Jörg Schröder. „Wir befinden uns in der rechtlichen Prüfung“. Demnach könnte ein Verstoß gegen das Urhebergesetz in Frage kommen, da die Bilder der verdeckten Ermittler ohne ihre Einwilligung auf das Plakat gedruckt wurden. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt, die betroffenen Polizistinnen müssten eine Strafanzeige stellen.
Die Besetzer der Roten Flora betrachten die vier Polizisten als Personen von öffentlichem Interesse und die Nennung ihrer Namen als legitim. Nach Abendblatt-Informationen wurden die vier abgebildeten Polizisten über das Plakat informiert, Maßnahmen zu ihrem Schutz werden zunächst aber nicht ergriffen. Die politische Aufarbeitung der Einsätze hatte zuletzt auch Missstände in der Einsatzbeschreibung und Führung der verdeckten Ermittler ans Licht gebracht. In einem Schreiben an das Verwaltungsgericht hatte das Landeskriminalamt eingeräumt, dass das Vorgehen der verdeckten Ermittlerin Iris P. in Teilen rechtswidrig war.