Hamburg. Senat beschließt Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes. Unterstützung kommt von der CDU-Opposition

„Iris Schneider“, „Maria Block“ und zuletzt vor wenigen Wochen „Astrid Schütt“ – das sind die Tarnnamen der verdeckten Ermittlerinnen in der linken Szene, deren Identität im Laufe der vergangenen zwei Jahre aufgeflogen ist. Polizeibeamtinnen, die unter einer Legende zum Beispiel im Umfeld der Roten Flora aktiv werden und Informationen beschaffen – das hat eine politische Debatte letztlich auch über die Verhältnismäßigkeit ingang gesetzt.

Der Senat hat am gestrigen Dienstag beschlossen, den Einsatz verdeckter Ermittler der Polizei künftig an einen Richtervorbehalt zu knüpfen und das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei entsprechend zu ändern. Das heißt: Ein Richter muss die Operation genehmigen, wie es bereits in Bremen und Niedersachsen der Fall ist. Bislang ist das in Hamburg die Aufgabe eines Staatsanwalts. Der Senat setzt damit auf der einen Seite Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Anlass ist das Urteil des höchsten deutschen Gerichts vom 20. April dieses Jahres zum Bundeskriminalamtsgesetz. So soll schnell Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Senat hat den Gesetzentwurf vorab in den Innenausschuss der Bürgerschaft überwiesen, damit die Beratungen dort zügig beginnen können. Ziel ist es, dass das Parlament die Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause beschließt.

Zum anderen spiegelt die Einigung auch ein wenig die Diskussionen in der rot-grünen Koalition wider. Dahinter steht die Hoffnung mancher Grüner, die den Einsatz verdeckter Ermittler durchaus auch skeptisch sehen, dass die Hürden künftig höher sind. „Mit der schnellen Neuregelung bleibt die Möglichkeit erhalten, ein wichtiges Instrument zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und der Abwehr von bestimmten Gefahren weiter einzusetzen“, sagte Innen­senator Andy Grote (SPD).

„Beim Einsatz verdeckter Ermittler handelt es sich um eine schwerwiegende Maßnahme, mit der tief in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen wird. Umso wichtiger ist die verfassungskonforme Absicherung durch einen Richtervorbehalt“, sagte Justiz­senator Till Steffen von den Grünen.

Unterstützung kommt von der CDU-Opposition. „Es ist gut, wenn wir jetzt Rechts- und Verfahrenssicherheit bekommen“, sagte der CDU-Innenpolitiker Dennis Gladiator. „Es hätte keinen verdeckten Ermittler weniger gegeben, wenn der Richtervorbehalt schon früher existiert hätte, weil die Anlässe immer überzeugend sind.“ Künftig trage die Justiz bei einer Ablehnung allerdings die Verantwortung.