Neustadt. Der 27-Jährige aus Bremen habe sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland schuldig gemacht.
In seinem letzten Wort gibt sich Harry S. geläutert. Man möchte es ihm gerne glauben. Ihm, der über Monate der in ihrem blutigen Wüten und Morden unerreichten Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) als Scherge diente. Als „schwersten Fehler seines Lebens“ bezeichnet der 27-Jährige seine Zeit beim IS heute. Es gebe viele wie ihn, Europäer im Kampfgebiet, die am liebsten sofort dem IS den Rücken kehren würden, sich aber aus Angst nicht trauten. „Das, was man in den Medien sieht, ist gar nichts.“
Harry S. war zwischen April und Juni 2015 Mitglied des IS, nur kurz zwar, aber es reichte für einen Auftritt als Fahnenträger in einem Propagandavideo, in dem der IS zu Anschlägen auf Deutschland aufrief und die Hinrichtung mehrerer Männer als volksfestartiges Schauspiel inszenierte. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat Harry S. am Dienstag wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz zu drei Jahren Haft verurteilt – neun Monate weniger als die Bundesanwaltschaft gefordert, 15 Monate mehr als die Verteidigung beantragt hatte. Der Angeklagte habe ein glaubwürdiges, von Reue getragenes Geständnis abgelegt, das den Prozess erheblich verkürzte, befand das Gericht.
Richter lobt „wertvolle Aufklärungshilfe“
Eine höhere Strafe blieb Harry S. vor allem erspart, weil er nach seiner Rückkehr im Juli 2015 eng mit den Sicherheitsbehörden zusammenarbeitete. Mit seinen Angaben zum Aufbau der Organisation und zu IS-Kämpfern, denen er „schwere und schwerste Straftaten“ zuordnen konnte, habe er „wertvolle Aufklärungshilfe“ geleistet – ungeachtet der Gefahren, die ihm nun als Kronzeuge gegen den IS drohen. „Das erfordert Mut“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Rühle.
Harry S.' Weg in den Terror erinnert an den Werdegang vieler IS-Schergen: Aufgewachsen in einem Bremer Problemviertel, konvertiert der streng katholisch erzogene Mann 2008 zum Islam; er gerät auf die schiefe Bahn und radikalisiert sich in der Haft unter dem Einfluss eines Islamisten. Im April 2014 will er zum ersten Mal nach Syrien, wird aber von türkischen Grenzern abgefangen. Zurück in Bremen, träumt er von einem Leben als Muslim „mit aufrechtem Haupt“, zögert aber noch, sich dem IS anzuschließen. Das ändert sich nach Konflikten mit der Polizei und den Einflüsterungen eines befreundeten Salafisten. Weil ihm sein eigener Ausweis abgenommen wurde, reist er im April 2015 mit dem Pass seines Cousins erneut in die Türkei und weiter nach Syrien. „Einmal entschlossen, ließen sie sich nicht aufhalten, man hätte sie in Ketten legen müssen“, so Rühle.
Anwalt: „Mein Mandant leistete Widerstand im Kleinen“
In Syrien wird Harry S. vom IS erfasst und einer „Spezialeinheit“ zugewiesen, die hinter den gegnerischen Linien kämpfen soll. Eine Woche später erhält er seine Kalaschnikow, die er aus Sicherheitsgründen nur ungeladen mit sich herumträgt. Doch das Kämpfen liegt ihm nicht, er wird beim Training mehrfach verletzt. Als er die Einheit verlässt, kriegt er eine scharfe Beretta-Pistole – sein Abschiedsgeschenk. Fortan will er dem IS als Helfer im Straßen- und Hausbau zu Diensten sein.
Anfang Juni sollen deutsche IS-Gefolgsleute, darunter auch Harry S., in Rakka ein Propagandavideo drehen. Harry S. wird aufgefordert, einen Gefangenen hinzurichten – doch er weigert sich. Auch als Redner mag er nicht in dem Clip auftauchen. Zuvor hatte er sich bereits geweigert, Anschläge in Deutschland für den IS zu verüben. „Mein Mandant leistete Widerstand im Kleinen“, sagt sein Verteidiger Udo Würtz. „Eine offene Rebellion für ihn wäre tödlich gewesen.“ Die Bitte, als Fahnenträger mitzuwirken, habe er dann aber nicht mehr ablehnen können. Als der 27-Jährige – noch unter dem Eindruck der Hinrichtungen – wegen einer Hepatitis-Erkrankung ins Krankenhaus muss, trifft er auf andere, desillusionierte IS-Kämpfer – dann fällt die Entscheidung zur Flucht.
Es könnten noch ein paar Jahre obendrauf kommen
Zwar habe Harry S. nicht zu den Rädelsführern gehört. „Wer sich in einer terroristischen Vereinigung zum Kämpfer ausbilden lässt, der ist aber kein Mitläufer“, so Rühle. Weil sich der Angeklagte als Kronzeuge verdingt habe, könne der Strafrahmen deutlich zu seinen Gunsten verschoben werden. „Wir haben keinen Zweifel, dass sie kein Terrorist mehr sind und es auch nicht wieder werden“, so Rühle. Sollte ein früheres Urteil wegen einer Raubtat gegen Harry S. rechtskräftig und eine Bewährung in einer anderen Sache widerrufen werden, könnten zu den drei Jahren Haft noch ein paar Jahre obendrauf kommen. Zudem ordnete das Gericht an, dass Harry S. in U-Haft bleiben muss. Dort fehle ihm vor allem ein Fernseher, mit dem er das EM-Halbfinalspiel am Donnerstag schauen könne, erklärte sein Verteidiger.
Harry S. nahm das Urteil an, die Bundesanwaltschaft ließ offen, ob sie Revision einlegen wird. Ohnehin wird sich Hamburg in Zukunft häufiger mit dem IS-Terror befassen müssen – nicht umsonst hat Justizsenator Till Steffen (Grüne) dem Oberlandesgericht einen zweiten Staatsschutzsenat spendiert. Rühle: „Das erste Verfahren gegen einen IS-Rückkehrer wird voraussichtlich nicht das letzte sein.“