Hamburg. Am Mittwoch beginnen die Verhandlungen gegen Harry S. im Hochsicherheitssaal des Strafjustizgebäudes.
Unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen beginnt morgen, Mittwoch (9 Uhr), der Prozess gegen einen ehemaligen Angehörigen der Terrormiliz „Islamischer Staat“. Der Hamburger Staatsschutzsenat verhandelt im sogenannten Hochsicherheitssaal des Strafjustizgebäudes, der Zugang für Zuschauer und Medienvertreter ist nur über den Nebeneingang Wallanlagen möglich. Erwartet werden rund 60 Medienvertreter aus verschiedenen Ländern. Zu den genauen Maßnahmen wollte sich Gerichtssprecher Kai Wantzen auf Anfrage nicht äußern, um „deren Wirksamkeit“ nicht zu gefährden. „Staatsschutzverfahren unterliegen gesteigerten Sicherheitsvorkehrungen, die der Senatsvorsitzende für jedes Verfahren nach einer Beurteilung der Gefährdungslage festlegt.“
Wie berichtet wirft die Bundesanwaltschaft dem Bremer Salafisten Harry S. (27) vor, Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung gewesen zu sein und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verstoßen zu haben. Im April 2015 soll er laut Anklage über die Türkei nach Syrien ausgereist sein und sich dort einer Spezialeinheit des IS angeschlossen haben. Während einer militärischen Ausbildung habe er spezielle Kampftechniken und den Umgang mit dem Schnellfeuergewehr Kalaschnikow erlernt. Die Ausbildung habe er allerdings Anfang Juni 2015 abgebrochen. Wenige Tage später soll er anlässlich einer „Gefangenenexekution“ nach Palmyra gebracht worden und dort als Fahnenträger in einem IS-Propagandavideo aufgetreten sein. Das Video wurde anschließend übers Internet in deutscher Sprache verbreitet. Unter anderem wurden die Zuschauer in dem Video aufgefordert, sich dem Dschihad anzuschließend und – soweit ihnen eine Ausreise nach Syrien nicht möglich sei – in Deutschland „Ungläubige“ anzugreifen und zu töten.
Nach einem Krankenhausaufenthalt war Harry S. im Juli nach Deutschland zurückgekehrt. Bei seiner Ankunft am Bremer Flughafen wurde er verhaftet. Nach verschiedenen Medienberichten soll er während der U-Haft gegenüber den Sicherheitsbehörden umfangreiche Angaben zu seiner Zeit beim IS gemacht haben. Ein Urteil wird nicht vor dem 18. Juli erwartet.