Hamburg. Staatsanwaltschaft prüft auch Ermittlungen gegen Jugendamtsmitarbeiter. Mutter nicht mehr unter Verdacht.

Nur wenige Tage nach dem gewaltsamen Tod des 13 Monate alten Tayler flog Michael Q. in den Urlaub nach Spanien – jetzt hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags erhoben: Sie wirft dem 27 Jahre alten Stiefvater vor, den Jungen zu Tode geschüttelt zu haben.

Wie aus der Anklage hervorgeht, soll Michael Q. am 12. Dezember gegen 16.30 Uhr unter „billigender Inkaufnahme tödlicher Verletzungen“ das Baby so heftig geschüttelt haben, dass es sofort „klinische Symptome“ zeigte: Es krampfte und litt unter Atemnot. Sodann soll Q. die Feuerwehr alarmiert, die Tat gegenüber den zur Wohnung an der Waidmannstraße (Altona-Nord) geeilten Rettungskräften jedoch verschwiegen haben, sagte Oberstaats­anwältin Nana Frombach.

Durch die beim Schütteln entstehenden Dreh- und Scherkräfte waren die Brückenvenen abgerissen und eine Gehirnblutung aufgetreten. „Trotz aller sofortigen neurochirurgischen Eingriffe verstarb das Kind am 19. Dezember“, so Frombach. Der Verdacht richtete sich zunächst gegen die Mutter (23) und den Stiefvater, beide bestritten jedoch, Hand an Tayler gelegt zu haben, Zeugen gab es nicht.

Erst im März lag das Ergebnis der feingeweblichen Untersuchung des Leichnams vor, erst jetzt ließ sich genau bestimmen, wann Tayler geschüttelt worden war. Mit den neuen Erkenntnissen habe Q. nachgewiesen werden können, dass er sich zum Tatzeitpunkt allein mit dem Kind in der Wohnung aufhielt, während Taylers Mutter Einkäufe erledigte, so Frombach. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen gegen sie am 17. Juni eingestellt. Q. kam Mitte April in U-Haft.

Wie das Abendblatt aus Ermittlerkreisen erfuhr, leugnet er weiterhin, das Baby geschüttelt zu haben: Es habe „plötzlich Symptome“ gezeigt.

Gegen das Jugendamt Altona, das Tayler betreut hatte, erhob die Jugendhilfeinspektion schwere Vorwürfe. So habe das Baby trotz eines im Sommer 2015 festgestellten Schlüsselbeinbruchs in die Familie zurückkehren dürfen. Ob sich Jugendamtsmitarbeiter strafbar gemacht haben, ist noch offen. Die Staatsanwaltschaft nahm Vorermittlungen auf. „Diese dienen dazu, die im Zusammenhang mit dem Tod des Kindes erhobenen Vorwürfe rechtlich zu bewerten“, so Frombach. Erst danach werde entschieden, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde.