Der Siegener, der unter anderem in Hamburg und Schleswig-Holstein Automaten gesprengt hat, wurde zu fast sieben Jahren verurteilt.

Unter dem Blitzlicht zahlreicher Kameras betritt Itzok Hartmut O. mit einem grauen Aktenordner vor dem Gesicht den Saal 165 im Landgericht Siegen. Sechs Jahre und zehn Monate muss der 46-Jährige, der im Siegerland mehrere Geldautomaten in die Luft gesprengt hat, in Haft. Der Prozess, der „auch mindestens 50 Verhandlungstage hätte dauern können“, wie sein Verteidiger Carsten Marx sagt, kommt somit zu einem schnellen Ende.

Sprengungen aus "persönlicher Schieflage" heraus geplant

Ausgangspunkt der achtjährigen, kriminellen Geschichte war die „persönliche Schieflage“, wie Richterin Elfriede Dreisbach in ihrer Urteilsbegründung sagt. Der 46-Jährige war mit der Miete im Rückstand, fühlte sich von Freunden verraten, verlor seinen Job, seine Freundin und wenig später auch seine Wohnung. „Das war der Zeitpunkt, zu dem er sich überlegt hat, wie er mit seinen Fähigkeiten an möglichst viel Geld kommt“, so die Richterin. Der Plan: Geldautomaten in die Luft sprengen.

Insgesamt acht Mal hat er mit einem Gas-Sauerstoff-Gemisch Geldautomaten in die Luft gejagt und die Geldkassetten gestohlen – zunächst im Siegerland, später auch in Norddeutschland. Hinzu kamen vier versuchte Sprengstoffexplosionen und Benzinklau. Seine Taten hatte er dabei stets minutiös geplant. Uhrzeit, Gebäude, Wetter – alles musste stimmen, damit er auch unerkannt davonkommen konnte.

Erbeutet hat der studierte Architekt so im Verlauf der Jahre rund 200.000 Euro. Der Schaden an Automaten und Gebäuden beläuft sich auf knapp 400.000 Euro. Menschen wurden nicht verletzt. Im November 2015 schließlich konnten die Ermittler den gebürtigen Siegener in einer Lagerhalle in Hamburg festnehmen. „Für meinen Mandanten war die Festnahme eine Erlösung“, sagt Verteidiger Carsten Marx nach der Urteilsverkündung.

Während seiner Zeit in Haft habe bei Itzok Hartmut O. ein Umdenken stattgefunden. „Er ist kein typischer Verbrecher“, erklärt sein Verteidiger. Durch das Geständnis wolle sich sein Mandant eine neue Perspektive schaffen und für seine Taten Verantwortung übernehmen. Sein Mandant habe sich während des Prozesses sehr kooperativ verhalten. Deshalb sei das auch „ein willkommenes Urteil“, so Marx. Dass der Angeklagte die Taten gestanden hat und nie Menschen verletzen wollte, ist zu seinen Gunsten gewertet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig