Hamburg. Ein Jahr auf Bewährung und 100.000 Euro Geldstrafe: Asklepios-Chefarzt Prof. Kuck akzeptiert den Strafbefehl, sagte er dem Abendblatt.
Er rettete Hunderten Menschen das Leben, ist der Hamburger Herzspezialist schlechthin, operierte Helmut Schmidt sowie David Bowie nach dessen Zusammenbruch auf der Bühne im Jahr 2004. Jetzt erhielt Prof. Karl-Heinz Kuck, 64, vom Landgericht Hamburg einen Strafbefehl über 100.000 Euro wegen Abrechnungsbetruges. Gleichzeitig wurde er zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt ist.
Der Chefarzt der Asklepios-Klinik St. Georg hat nach Auffassung des Gerichtes Leistungen als persönliche abgerechnet, die er nicht selbst erbracht hat. Dabei geht es um seine „private Ermächtigung“, also eine Art Zulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese Ermächtigung ist er nun los. Kuck könnte nun theoretisch sogar seine Approbation verlieren. Der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Rico Schmidt, sagte, man werde das Urteil prüfen. Jeder Fall sei eine Einzelentscheidung. Er wies darauf hin, dass der Entzug der Approbation quasi wie ein Berufsverbot wirke. In anderen Fällen, zu dem das Abendblatt Experten befragte, wurde meist untersucht, ob Patienten zu Schaden gekommen sind. Das ist bei Prof. Kuck offenbar nicht der Fall.
Prof. Kuck übernimmt Verantwortung für Abrechnungsbetrug
Der Herzexperte sagte dem Abendblatt, ihm sei wichtig zu betonen, dass kein Patient geschädigt wurde. „Alle haben die gewünschten Behandlungen vollständig und tadellos erhalten.“ Niemand habe Kritik geübt, so Kuck. „Lediglich bei der Abrechnung ist ein Fehler unterlaufen, für den ich persönlich die Verantwortung übernehme.“ Kuck, der für seine Forschung mit Preisen überhäuft wurde und internationales Renommee genießt, arbeitet in einem größeren Team und lässt sich bisweilen vertreten. „Mein Fehler war es, dass diese speziellen von der Kassenärztlichen Vereinigung beanstandeten Behandlungen ausschließlich von mir persönlich hätten werden müssen. Ich hätte mich hier nicht vertreten lassen dürfen, das war mir nicht bewusst.“
Die Beträge wurden zurückgezahlt
Die Beträge wurden offenbar zurückgezahlt, sodass die beanstandeten Behandlungen „schlussendlich unentgeltlich waren“, wie es heißt. Kuck hat den Strafbefehl akzeptiert. „Außerdem habe ich die Voraussetzungen geschaffen, damit sich ein solcher Fehler nicht wiederholt."