Hamburg. Die finanzielle Belastung für rund 200 Betriebe wird deutlich höher. Erste Unternehmen legen Widerspruch gegen den Bescheide ein.
Post vom Finanzamt bedeutet selten etwas Gutes. Und so schwante vielen Unternehmern und Managern im Hamburger Hafen Böses als ihnen in den vergangenen Wochen die amtlichen Briefe auf den Schreibtisch gelegt wurden. Ihre Vorahnung wurde dann aber noch übertroffen: Den Firmen im Hafen droht eine Steuererhöhung um bis zu 100 Prozent.
Es geht dabei um die Grundsteuer, die jedem Hamburger Eigentümer als lästige vierteljährliche Pflicht bekannt ist. Auch die Hamburger Hafenunternehmen müssen diese Grundsteuer entrichten, obgleich sie gar nicht Eigentümer, sondern nur Pächter der Hafenflächen sind. Grund und Boden, Kaikanten und Hafenbecken gehören alle der Hamburg Port Authority (HPA).
Den Firmen gehören aber die Gebäude auf den Flächen, Lagerhallen, Produktionsstätten und Büros. Für diese müssen sie jährlich Grundsteuer an das Finanzamt entrichten.
10 Millionen Euro Mehreinnahmen für Stadt?
Diese Behörde mit Sitz am Gorch-Fock-Wall erhöht rückwirkend zum 1. Januar 2016 die Steuer „mit der Folge, dass sich die zu zahlende Grundsteuer fast verdoppelt“, heißt es jetzt in einem Brief des Unternehmensverbands Hafen Hamburg (UVHH) an seine Mitglieder. Experten schätzen, dass es um rund zehn Millionen Euro Mehreinnahmen geht, die der Fiskus im Hafen eintreiben will. Die Betriebe laufen dagegen Sturm.
Von 200 Betroffenen, die künftig mehr Geld zahlen müssen, haben zehn Prozent bereits höhere Bescheide erhalten. Die meisten haben Widerspruch gegen die neuen Steuerbescheide eingelegt.
Hafenrat rät, Widerspruch einzulegen
Dazu wird ihnen auch geraten: „Der Hafenrat hat beschlossen, alle Unternehmen, die davon betroffen sind, zu bitten, der geplanten Änderung zu widersprechen“, sagt UVHH-Hauptgeschäftsführer, Norman Zurke. Selbst in Teilen der SPD-Bürgerschaftsfraktion herrscht Unverständnis über das Vorgehen des Finanzamtes, da es die eigenen Bemühungen zur Unterstützung des Hafens konterkariere.
Die neue Regelung komme für die meisten Betriebe zur Unzeit, denn das Ladungsaufkommen im Hafen sinkt – und damit schrumpfen auch die Erlöse. Viele Betriebe überlegen nun, Investitionen zu verschieben.
Da kommt eine Steuererhöhung, die je nach Grundstücksgröße und gebauten Anlagen sechsstellige Summen erreicht, nicht gut an. Allein die HHLA soll dem Vernehmen nach mit einer Grundsteuererhöhung von einer halben Million Euro belastet werden.
So begründet das Finanzamt die Bescheide
Auslöser für die Erhöhung ist eine neue Berechnungsgrundlage des Finanzamtes, die speziell für die Hafenfirmen gilt. Diese haben in ihren Mietverträgen mit der HPA eine Klausel, wonach sie verpflichtet sind, ihre Anlagen bei Ende des Mietverhältnisses wieder abzureißen, um die Flächen quasi besenrein an die HPA und damit an die Stadt zurückzugeben.
Für diese Abbruchverpflichtung bilden die Firmen Rückstellungen, die bisher von der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundsteuer abgezogen wurden. Dies ist seit Jahrzehnten gängige Praxis im Hamburger Hafen.
Jetzt will das Finanzamt solche Abschläge für Abbruchverpflichtungen plötzlich nicht mehr anerkennen, wodurch die Steuerforderung steigt. Die Begründung: In der Regel würden die Mietverträge im Hafen nach dem Ende ihrer Laufzeit erneut verlängert, der Zeitpunkt eines Abbruchs der Anlagen sei also äußerst ungewiss.
Die Hafenfirmen sprechen von „Schikane“. Das sei ein ganz normaler Vorgang und nicht politisch motiviert, heißt es dagegen aus der Finanzbehörde. „Der Senat legt Wert auf einen
ordnungsgemäßen Steuervollzug und nimmt grundsätzlich keinen politischen Einfluss auf Entscheidungen der Steuerverwaltung im Einzelfall“, sagt Behördensprecher Daniel Stricker.
Regelungen in anderen Häfen
Anlass für die Neubewertung der Steuerbescheide war das Verfahren eines Steuerpflichtigen aus dem Hafen. Er hatte in einem anderen Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für seine Immobilie keine tatsächliche Abbruchverpflichtung bestehe.
„Im Sinne einer gesetzeskonformen und gleichmäßigen Besteuerung hat das Finanzamt daraufhin auch die Verträge anderer Steuerpflichtiger im Hafengebiet angefordert und in Übereinstimmung mit der Rechtslage und entsprechender Urteile des Bundes-finanzhofes steuerrechtlich neu eingeordnet“, so Behördensprecher Stricker zum Abendblatt.
Den Firmen hilft das nicht. Bei einem Terminalunternehmen am Reiherstieg ist der eingereichte Widerspruch bereits zurückgewiesen worden. Wie das Abendblatt erfuhr, erwägt es jetzt sogar gegen seinen Steuerbescheid zu klagen. In anderen Häfen gibt es das Problem übrigens nicht. So werden zum Beispiel die Flächen in Bremerhaven nach dem Erbbaurecht mit einem festgelegten Zins versehen.