Hamburg. ... und Helfer keine Kuchen bringen sollen. Sozialsenatorin Melanie Leonhard beantwortet Leser-Fragen und erklärt absurde Regeln.

    Warum dürfen ehrenamtliche Helfer keinen Kuchen in Flüchtlingsunterkünfte mitbringen? Warum dürfen sie keine Kuscheltiere verteilen? Und warum dürfen Flüchtlinge eigentlich in ihren Heimen nicht selber sauber machen? Das sind Fragen, die viele Hamburger beschäftigen. Zuletzt stellten viele Leser sie auf dem Flüchtlingsforum des Abendblatts.

    Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) bezeichnete auf dem Forum einige Regeln als absurd, sagte aber gleichzeitig, dass die Gesetze Flüchtlingen so gut wie keine Betätigungen erlaubten. Sie sind durch die Regelungen des Asylpakets zum Nichtstun verdammt. Der Grund: Der Gesetzgeber wolle sicherstellen, „dass diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, auch möglichst wenig Integrationserfahrung machen“, merkte die Sozialsenatorin kritisch an. „Das ist explizit so gewollt.“ Zu diesen Integrationserfahrungen gehört offensichtlich auch Saubermachen.

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    Geht Infektionsschutz vor Integration?

    Aus Sicht der Betreiber gibt es aber auch gute Gründe, Aufgaben nicht an Flüchtlinge zu vergeben. „Küchen und Sanitärbereiche müssen durch professionelles Fachpersonal gereinigt werden“, erklärt Susanne Schwendtke, Sprecherin der städtischen Unterbringungsgesellschaft „Fördern und Wohnen“, die in Hamburg rund 100 Flüchtlingsunterkünfte betreibt. Grund dafür sei der Infektionsschutz. Dies gelte insbesondere für die Erstunterkünfte, in denen viele Menschen auf engem Raum zusammenleben. In den Folgeunterkünften, die im Vergleich dazu komfortabler sind, würden Flüchtlinge selber Küche und Bad sauber halten.

    Flüchtlingshelfer: Gut gemeint ist nicht gut gemacht

    Das unterstützt Senatorin Melanie Leonhard. Aber sie hat auch Verständnis für das Verbot, in den Heimen selbst gebackenen Kuchen zu verteilen. „Das sind keine unbilligen Härten, die sich ,Fördern und Wohnen‘ oder die Stadt ausgedacht haben.“ Diese Vorschriften seien schlechten Erfahrungen geschuldet. „Man stelle sich vor, es kommt auf einer Veranstaltung zu einer Salmonellen-Infektion, von der auch Kinder betroffen wären.“

    Ähnlich argumentiert auch Rico Schmidt, Sprecher der Gesundheitsbehörde. „Es ist mit Sicherheit gut gemeint, wenn Nachbarn Selbstgebackenes mitbringen. Man kann aber nicht kontrollieren, welche Inhaltsstoffe drin sind.“ Als Betreiber der Unterkünfte ist „Fördern und Wohnen“ in der Pflicht und muss daher sicherstellen, dass etwa über allergieauslösende Stoffe informiert wird. Und das geht nur mit abgepacktem und nicht mit selbst gebackenem Kuchen.

    Mit Blick auf das Verteilen von Kuscheltieren wäre mehr Spielraum bei den Vorschriften wünschenswert. „Ich werde nichts Regelwidriges anweisen“, sagte Leonhard, „aber es gibt vor Ort immer wieder pragmatische Lösungen. Auf diesen Pragmatismus sind wir angewiesen, damit Ehrenamtliche ihre Ideen auch durchsetzen können.“