Hamburg. Einer der Angeklagten war seit 1972 schon 18-mal verurteilt worden. CDU kritisiert Justiz als „zu lasch“ im Umgang mit Einbrechern.

30 der 87 Einbrecher, die die Soko „Castle“ der Hamburger Polizei gefasst hatte, sind mit Bewährungsstrafen oder Jugendarrest davongekommen – und das trotz zum Teil erheblicher Vorstrafen. Das geht aus der Senatsantwort auf die dritte Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Joachim Lenders zum Thema Einbruchskriminalität hervor.

Bei den in erster Instanz oder bereits rechtskräftig verurteilten 30 Einbrechern handelt es sich zwar weit überwiegend um Ersttäter. Doch sind laut Senat sechs vorbestraft, zum Teil einschlägig. Einer der Angeklagten war seit 1972 schon 18-mal verurteilt worden, zuletzt 2010 wegen Einbruchs. Das Hamburger Amtsgericht verurteilte ihn jetzt zu 15 Monaten auf Bewährung. Ein anderer Täter war zuvor in Polen bereits elf Mal verurteilt worden. 2007, 2008 und zuletzt 2010 erhielt er nach Einbrüchen Strafen von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten. Sanktion in Hamburg: zehn Monate auf Bewährung wegen versuchten Einbruchs.

Lenders hatte die Justiz im Abendblatt als „zu lasch“ im Umgang mit Einbrechern kritisiert – ein Vorwurf, den die Gerichte zurückweisen. „In jedem dieser Fälle ist das Gericht nach Durchführung der Hauptverhandlung zu dem Schluss gekommen, dass eine Bewährungsstrafe ausreichend ist, um den Verurteilten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten“, sagt Gerichtssprecher Kai Wantzen. So lägen die Vorstrafen zum Teil schon lange zurück, zudem gebe es Fälle, in denen sich die Lebensumstände der Angeklagten entscheidend geändert hätten und trotz langer Vorstrafenliste eine Bewährung möglich machten.