Hamburg. Die von der Soko „Castle“ gefassten und nun verurteilten Täter sind auf freiem Fuß. CDU zu Urteilen: „Lasch und wirklichkeitsfremd.“

Wenn es um die 9000 Einbrüche geht, die 2015 in Hamburg zu beklagen waren, verweist die Polizei gern auf ihre Anti-Einbrecher-Soko „Castle“. 430 Verfahren hat die Polizeieinheit seit August 2015 übernommen, sie hat 24 Tatserien ermittelt und 87 Einbrecher festgenommen. Während die Polizei insgesamt nicht einmal jeden zehnten Einbruchsfall lösen konnte, betrug die Aufklärungsquote der Soko respektable 53,7 Prozent.

Doch die erfolgreiche Spezialeinheit hat ein Problem: die Justiz. Von den 87 Einbrechern, die die Soko gefasst hat, sind bisher 30 verurteilt worden, 21 von ihnen rechtskräftig. Doch nicht ein einziger Täter sitzt im Gefängnis. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Joachim Lenders hervor.

Bewährungsstrafen für die meisten Angeklagten

14 der 21 rechtskräftig verurteilten Einbrecher sind demnach zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Bei ihnen betrug die niedrigste Freiheitsstrafe sieben Monate, die höchste 15 Monate. Sechsmal verhängten die Richter Jugendarrest zwischen zwei und vier Wochen. Ein junger Einbrecher kam mit Arbeitsleistungen davon.

Gegen neun weitere Einbrecher laufen die Strafverfahren noch, weil Rechtsmittel eingelegt wurden. Dennoch sind ihre Haftbefehle aufgehoben worden, weil die Täter in erster Instanz zu einer Geld- oder einer Bewährungsstrafe verurteilt worden waren. Damit entfalle der Haftgrund, der in allen Fällen „Fluchtgefahr“ lautete, heißt es in der Senatsantwort. Gegen sechs der 30 Verurteilungen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Warum die Gerichte überhaupt Bewährungsstrafen verhängten, geht aus einem Bericht der Staatsanwaltschaft an die Justizbehörde hervor, der dem Abendblatt vorliegt. Dort heißt es, dass es sich bei zwölf der Angeklagten „um geständige und einsichtige Ersttäter“ handele, die durch die „erstmals vollzogene Untersuchungshaft gewarnt seien“. Eine positive Sozialprognose bescheinigte das Gericht auch zwei in Deutschland mehrmals vorbestraften Angeklagten. In einem weiteren Fall wurde ein Täter wegen versuchten Einbruchs nur zu einer Geldstrafe verurteilt, obwohl er in Frankreich schon einschlägig vorbestraft war.

Staatsanwaltschaft will Gangart verschärfen

„Lasch, wirklichkeitsfremd, skandalös“ – mit diesen Worten kritisiert CDU-Innenexperte Lenders diese Verurteilungspraxis. Er spricht von einer „schallenden Ohrfeige“ für die Polizei. „Die Ermittler rackern sich ab, und dann werden die Täter laufen gelassen. Die Justiz hat komplett versagt. Worin bei solchen Strafen die abschreckende Wirkung bestehen soll, ist mir ein Rätsel“, sagt Lenders. „Solche Verurteilungen ermuntern die bandenmäßig organisierten, reisenden Täter geradezu, weitere Einbrüche zu begehen.“

Bis auf einen deutschen Staatsbürger handelt es sich bei allen angeklagten Einbrechern um Ausländer. Sie stammen unter anderem aus Kroatien, Polen, Chile, Rumänien, Italien, Frankreich. Offenbar war ihr spezielles Täterprofil im Strafverfahren mitunter von Vorteil: Wie es in dem Bericht der Behörde heißt, sei in „mehreren Fällen“ erwogen worden, allzu milde Urteile anzufechten. Man habe aber davon abgesehen, „da nicht in Deutschland wohnhafte Täter nach Haftentlassung regelmäßig nicht mehr greifbar sind“. Lenders kritisiert das. „Wenn ausländische Straftäter derart geschont werden, kommt das einer Kapitulation unseres Rechtssystems gleich.“

Immerhin befasst sich die Anklagebehörde seit einem Jahr auf höchster Ebene damit, wie Wohnungseinbrüche verfolgt und sanktioniert werden sollten. Zum Thema lässt sich Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich – wie bereits sein Vorgänger Lutz von Selle – persönlich berichten. Die beantragten und verhängten Strafen gegen Einbrecher erschienen „in einer Mehrzahl sehr niedrig und teilweise der Schwere des Delikts nicht angemessen“, heißt es in dem Bericht der Staatsanwaltschaft, die ihre Gangart offenbar verschärfen will: Die Dezernenten sollten nun „grundsätzlich keinen Rechtsmittelverzicht erklären“, um den Weg in die zweite Instanz nicht zu verbauen.

Härtere Bestrafung: CDU will Gesetz ändern

Dem Ansinnen versperrt sich auch Justiz­senator Till Steffen (Grüne) nicht. „Wir haben ein großes Interesse daran, dass es bei strafbaren Handlungen klare Konsequenzen gibt“, sagte Steffen dem Abendblatt. „Daher schauen wir uns die Entwicklung hinsichtlich der Wohnungseinbrüche auch genau an. Die Staatsanwaltschaft analysiert bereits seit gut einem Jahr kontinuierlich die Ergebnisse der Strafverfolgung und Sanktionierung von Wohnungseinbrüchen und arbeitet diesbezüglich eng mit der Polizei zusammen. Ich begrüße dieses Vorgehen sehr, da wir das Pro­blem nur lösen können, wenn alle beteiligten Institutionen an einem Strang ziehen.“

Die CDU hingegen will härtere Strafen gegen Einbrecher per Gesetzesänderung durchsetzen: Der häufig in Gerichtsverfahren gegen Einbrecher angewandte „minderschwere Fall“ solle abgeschafft und Wohnungseinbruchdiebstahl in den Katalog der schweren Straftaten aufgenommen werden. In einem Antrag fordert der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Dennis Gladiator den Senat auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Gladiator: „Angesichts der schweren psychischen Folgen, die Einbrecher bei ihren Opfern verursachen, sollten die Täter auf keinen Fall mehr mit Bagatellstrafen davonkommen.“