Hamburg. Der Hamburger Senat beschließt am Dienstag die bundesweit erste Regelung zur Stärkung der Ombudsstelle.

Die Position der Beauftragten für den Fluglärmschutz wird gestärkt. Als erstes Bundesland plant Hamburg ein entsprechendes Gesetz. Mit der für den morgigen Dienstag geplanten Senatsdrucksache soll die Ombudsstelle unabhängig werden. Bislang konnte die Umweltbehörde Weisungen erteilen. Dies soll dann künftig so nicht mehr möglich sein.

Die Fluglärmschutzbeauftragte Gudrun Pieroh-Joußen ist bislang nur auf Dienstanweisung tätig und nach eigenem Bekunden häufig auf Entgegenkommen angewiesen gewesen. Jetzt erhält sie einen gesetzlichen Auftrag. Und der sichert ihr stärkere Kontroll- und Mitspracherechte zu, wenn es etwa um die Einhaltung der Regeln bei der Startbahnnutzung geht oder um Ausnahmegenehmigungen für Nachtflüge. Künftig kann sie weisungsfrei arbeiten und steht nicht mehr unter der Fachaufsicht der Umweltbehörde.

Erstmals wird in Deutschland nun gesetzlich vorgeschrieben, dass die Position eines Fluglärmschutzbeauftragten einzurichten ist. Er ist unter anderem dafür zuständig, Beschwerden an die entsprechende Stelle weiterzuleiten, die Nachtflugbeschränkungen zu überwachen und Verstöße zu verfolgen. Außerdem muss er der Bürgerschaft einmal pro Jahr einen Fluglärmschutzbericht vorlegen.

Die Stärkung des Beauftragten ist Teil des 16-Punkte-Planes, den die Bürgerschaft vor gut einem Jahr beschlossen hat. Er sieht auch vor, dass der Bußgeldrahmen bei Verstößen ausgereizt wird und die Umlandgemeinden bei eventuellen Änderungen von Anflugrouten einbezogen werden sollen.

Flugbewegungen sind in Hamburg nur zwischen 6 und 23 Uhr erlaubt

„Gut, dass der 16-Punkte-Plan Schritt für Schritt umgesetzt wird. Die Gesetzesvorlage ist dabei ein wichtiger Baustein. Hamburg nimmt mit der Verankerung der Fluglärmschutzbeauftragten in einem eigenen Gesetz eine bundesweite Vorreiterstellung ein“, sagt SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Anjes Tjarks, Fraktionsvorsitzender der Grünen, erklärt: „Das Gesetz ist ein ganz konkretes Zeichen, dass wir den Fluglärmschutz sehr ernst nehmen. Die Stellung der Fluglärmschutzbeauftragten wird gestärkt und damit auch das Anliegen des Lärmschutzes.“

Ebenfalls am Dienstag vereinbart der Flughafen Hamburg mit den fünf größten Fluggesellschaften, die in Fuhlsbüttel abfliegen, eine Pünktlichkeitsregelung. Lufthansa, Eurowings/Germanwings, Easyjet, Airberlin und Condor unterzeichnen die „Gemeinsame Erklärung zum Abbau von Verspätungen nach 23 Uhr am Hamburg Airport“. Damit verpflichten sich Flughafen und Fluggesellschaften, so selten wie möglich Gebrauch von der Verspätungsregelung zu machen. Davon versprechen sich die Vertragpartner eine Verbesserung des Lärmschutzes in Hamburg und Schleswig-Holstein. Flugbewegungen sind in Hamburg nur zwischen 6 und 23 Uhr erlaubt.