Hamburg. Es gibt viele kreative Möglichkeiten, mit den eigenen vier Wänden etwas dazuzuverdienen. Doch es ist Vorsicht geboten.
Sabrina aus Eimsbüttel war – machen wir es kurz – einfach pleite. Und so überlegte sie, wo sie unkompliziert ein bisschen Geld einsparen könnte. Der Gedanke mit der Wohnung lag nah: „Von den drei Zimmern könnte ich doch einfach eins untervermieten“, so ihre Überlegung. Von der Idee bis zur Umsetzung waren nur ein paar Klicks nötig. Plattformen wie www.wg-gesucht.de oder www.zwischenmiete.de gibt es genügend. Und so stellte sie das Zimmer ein, und eine halbe Stunde später meldeten sich die ersten Interessenten.
So wie Sabrina geht es vielen Hamburgern. Viele versuchen, die vorhandene Wohnung zu Geld zu machen. Einige schließen Untermietverträge ab, andere vermieten ihre Wohnung an Touristen, stellen Lagerflächen auf dem Dachboden zur Verfügung oder machen ihre Wohnung zur Filmkulisse. Aber welche Methoden sind effektiv? Und welche sind auch legal?
Einzelne Zimmer regulär untervermieten
Die Möglichkeit, ein Zimmer unterzuvermieten, wird häufig von Studenten genutzt. Standardisierte Vordrucke für Untermietverträge gibt es im Internet. Dabei gibt es aus Sicht des Mietervereins zu Hamburg keine Bedenken. Allerdings sollte man laut Geschäftsführer Siegmund Chychla beachten, dass auch hier die Mietpreisbremse gilt und dass der Vermieter informiert werden muss. „Wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung nachweisen kann, hat er Anspruch auf eine Erlaubnis.“
Ein berechtigtes Interesse bestehe dann, wenn die Wohnung dem Mieter zu teuer wird oder er nicht länger alleine wohnen möchte. „Wenn sich der Vermieter querstellt, kann man rechtlich dagegen vorgehen. Und der Mieter kann sogar die entfallene Untermiete zurückverlangen.“
Zimmer an Touristen vermieten
Die Idee klingt einfach: Die eigene Wohnung oder Teile davon an Touristen zu vermieten und sich so etwas dazuverdienen. Viele Hamburger haben diese Möglichkeit im vergangenen Jahr genutzt. 2015 wurden in der Hansestadt knapp zwei Millionen Übernachtungen in 4562 Privatunterkünften über Portale wie Airbnb, Wimdu oder 9flats vermittelt. Aber hier ist Vorsicht geboten: Laut Wohnraumschutzgesetz dürfen Mieter ihre Hauptwohnung nur zeitweise an Touristen vermieten. Eine ständige Vermietung an wechselnde Nutzer ist nur zulässig, wenn sich diese auf weniger als 50 Prozent der Gesamtwohnfläche beschränkt. Die ganze Wohnung darf Fremden nur zeitlich befristet überlassen werden.
Bei Zweitwohnungen ist es untersagt – es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Bezirks vor. Wer keine Erlaubnis vom Vermieter hat, riskiert zudem eine fristlose Kündigung. Und dann gibt es noch eine Gefahr: „Wenn das Finanzamt erfährt, dass man seine Wohnung unter Umständen jahrelang an Touristen vermietet hat, dann kann es teuer werden“, sagt Chychla. Denn für gewerbliche Angebote müssen selbstverständlich Steuern gezahlt werden.
Keller- oder Dachboden oder Parkplatz vermieten
Mit der Seite www.shelfsailor.de gibt es in Hamburg auch die Möglichkeit, Stauraum im Keller oder auf dem Dachboden zur Verfügung zu stellen. Laut Gründerin Miriam Bundel gibt es in Hamburg derzeit 100 verschiedene Angebote.
Bundel empfiehlt, sich bei der Vermietung am Quadratmeterpreis der Wohnung zu orientieren. Im Internet gibt es neuerdings auch Plattformen, über die man seine Garage oder einen Parkplatz an Dritte vermieten kann, wie zum Beispiel über https://parkplace.de.
In Hamburg ist das Angebot derzeit noch klein: „Rund 20 Hamburger bieten ihre Parkplätze an“, sagt Gründer Robert Mittl. Rund zehn Euro pro Tag würden im Schnitt für einen Stellplatz verlangt werden. Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Parkplätze und Stauräume sind meist Teil des Mietvertrags. Auch hier muss der Vermieter einbezogen werden und die Nutzung erlauben.
Die Wohnung zur Filmkulisse machen
Diese Möglichkeit, seine Wohnung zu Geld zu machen, ist zwar lukrativ, aber wenig kalkulierbar. Und massentauglich auch eher nicht. „Die Wohnung sollte in der Regel mindestens 150 Quadratmeter groß sein, weil ja das gesamte Team in der Wohnung unterkommen muss“, sagt Karin Verbeek von der Hamburger Firma MotivBuero, die Locations für Film-, Fernseh-, und Werbeaufnahmen vermittelt. „Auch Wohnungen, die im Film klein aussehen, sind in Wahrheit meist größer.“ Am besten geeignet seien Wohnungen im Erdgeschoss oder im ersten Stock. Weiter oben sollte es einen Lastenaufzug geben. Außerdem sollten in der Nähe der Wohnungen Parkplätze zur Verfügung stehen.
Ob der Mieter während der Dreharbeiten ausziehen muss, sei von Fall zu Fall unterschiedlich. Wer mit seiner Wohnung in der Datenbank aufgenommen werden möchte, sollte aussagekräftige Bilder und Beschreibungen an hamburg@motivbuero.de schicken. Wie oft die Wohnung dann tatsächlich gebucht wird, ist unklar. Wenn es aber klappt, kann der Mieter so im Schnitt eine Nettokaltmiete pro Tag verdienen. Auch die Hamburger Firma 70seven ( www.70seven.de) ist immer auf der Suche nach interessanten Locations für Film- und Fotoaufnahmen sowie für Produktpräsentationen. Die Kriterien für eine geeignete Wohnung sind ähnlich.
Geschäftsführer Afshin Shahinniya gibt auch zu bedenken, dass eine gute Versicherung von Vorteil ist: „ Wenn sich bis 50 Filmleute in der Wohnung aufhalten, kann auch mal etwas kaputtgehen.“ Weitere Unternehmen finden Sie über die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein auf www.ffhsh.de.