Hamburg. Städtische Baugrundstücke sollen schnell verkauft werden. Senatsbeschluss soll Initiativen ausbremsen. Kritik von CDU und FDP.

Der rot-grüne Senat tritt aufs Gaspedal. Obwohl seit Jahresbeginn die Zahl der in Hamburg ankommenden Asylbewerber deutlich gesunken ist, treiben die Behörden den heftig umstrittenen Bau von Wohnungen für Flüchtlinge voran. In der Kommission für Bodenordnung wurde in der vergangenen Woche eine Vorlage präsentiert, die den raschen Verkauf von acht öffentlichen Grundstücken vorsah. Der Senat wiederum traf kurzfristig einen Beschluss, der es den sieben Bezirken ermöglichen sollte, Bürgerbegehren gegen Großsiedlungen für Flüchtlinge für unzulässig zu erklären.

Worum geht es? Im vergangenen November beschloss der rot-grüne Senat den kurzfristigen Bau von 5600 Wohnungen für Flüchtlinge. Zunächst waren lediglich acht Standorte vorgesehen. Dagegen erhob sich – vor allem in der Nachbarschaft der geplanten Großsiedlungen – Protest. Eine Volksinitiative gegen die Senatspläne konnte innerhalb von fünf Tagen mehr als 26.000 Unterschriften sammeln und so die erste Hürde zu einem Volksentscheid spielend überwinden.

Inzwischen wird an 16 Standorten der Bau von Flüchtlingswohnungen geplant (siehe Karte). Bis auf Harburg sind alle der insgesamt sieben Hamburger Bezirke vertreten. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der FDP hervor. Die für den Bau der Wohnungen notwendigen Flächen in Jenfeld (Elfsaal) und Billwerder (Mittlerer Landweg) seien bereits verkauft worden, heißt es in der Senatsantwort weiter. In der Vorlage für die Kommission für Bodenordnung werden nun weitere acht Flächen genannt. Käufer sind neben der Saga GWG und Baugenossenschaften private Investoren.

FDP: Senat betreibt Augenwischerei

Die Flächen wurden ausschließlich für den geförderten Wohnungsbau ausgeschrieben, sodass der von der Stadt geforderte Grundstückspreis begrenzt ist. Allerdings werden die Investoren verpflichtet, über den 15-jährigen Bindungszeitraum der öffentlichen Förderung hinaus „für die Dauer von weiteren 15 Jahren die Miethöhe auf den Mittelwert des Mietspiegels zu begrenzen sowie auf eine Umwandlung der Mietwohnungen in Wohneigentum für diesen Zeitraum zu verzichten“, heißt es in der Vorlage.

Angesichts der Zusagen von Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), das Gespräch mit den Bürgern zu suchen, stößt die Betriebsamkeit der Behörden bei der Opposition auf Kritik. „Der Senat betreibt in der Frage der Flüchtlingsunterbringung Augenwischerei“, sagt die flüchtlingspolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke. „Nach außen werden Beteiligungsmodelle und neue Lösungsansätze angepriesen, und intern werden die Planungen auf den altbekannten Flächen weiter konkretisiert.“ Während die Bürger Gespräche auf Augenhöhe erwarteten, schaffe der Senat weiter Fakten.

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Karin Prien, erklärte, die Rollenverteilung sei klar. Die Fraktionschefs von SPD und Grünen, Andreas Dressel und Anjes Tjarks, führten Gespräche, mit denen Dialogbereitschaft suggeriert werden solle. Eine ernsthafte Bereitschaft zu Verhandlungen geschweige denn zu Kompromissen mit den Bürgerinitiativen bestehe jedoch nicht. „Der Senat versucht, die Bürgerbegehren mit zweifelhafter rechtlicher Argumentation mundtot zu machen.“ Es werde durchregiert, in der Hoffnung, dass die Bürger dieses rigide Vorgehen bis zur nächsten Wahl vergessen würden.

Deutlich weniger Flüchtlinge kommen nach Hamburg

Prien bezog sich damit auf einen Beschluss, den der rot-grüne Senat in der vergangenen Woche kurzfristig und offenbar angesichts der in den Bezirken angemeldeten Bürgerbegehren gegen Großsiedlungen für Flüchtlinge getroffen hatte. So bekräftigte der Senat, dass für die Versorgung von Flüchtlingen „auch weiterhin Flächen unterschiedlicher Größe zu schaffen bzw. in Anspruch zu nehmen sind“.

CDU-Fraktionsvize
Karin Prien
CDU-Fraktionsvize Karin Prien © CDU Blankenese

Der Bezirk Nord erklärte am Dienstag das Bürgerbegehren für unzulässig, weil es gegen Beschlüsse des Senats verstoße. Es wird davon ausgegangen, dass die sechs übrigen Bezirke diesem Votum folgen, da die dort angemeldeten Bürgerbegehren den gleichlautenden Text hatten. Der Dachverband der Bürgerinitiativen bezeichnete das Vorgehen des Senats und der Bezirke als „politischen Fehler“ und „Aushebeln der Volksgesetzgebung“.

Unterdessen ist die Zahl der Flüchtlinge, die im März in Hamburg ankamen, auf 1362 – und damit im Vergleich zu den Vormonaten erneut deutlich – gesunken. Hamburg seien lediglich 643 Flüchtlinge zur Unterbringung zugewiesen worden, sagte der Flüchtlingskoordinator. 3000 der 18.000 belegbaren Erstaufnahmeplätze in Hamburg würden derzeit nicht genutzt.