Hamburg . Das Kohlekraftwerk Moorburg hätte so nie genehmigt werden dürfen, so die EU-Kommission in der jetzt vorliegenden Begründung.

Die von der damaligen grünen Umweltsenatorin Anja Hajduk 2008 erteilte und 2010 geänderte wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb des von Vattenfall betriebenen Kohlekraftwerks Moorburg hätte es niemals geben dürfen. Das jedenfalls glaubt die EU-Kommission, die jetzt die Begründung ihrer kürzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache eingereichten Klage vorgelegt hat. Bei der Genehmigung ging es um die Kühlung des Kraftwerks mittels Elbwasser. Durch den Bau einer Fischtreppe in Geesthacht sollen laut der erteilten Genehmigung negative Auswirkungen durch die Kühlwasserentnahme aus dem Fluss ausgeglichen werden. Dieses Vorgehen aber ist laut EU-Kommission nicht mit der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie vereinbar.

Nach Auffassung der Kommission habe die Genehmigung gegen die EU-Richtlinie verstoßen, heißt es in der Klagebegründung, die dem Abendblatt vorliegt. „Hier hat die Stadt Hamburg die wasserrechtliche Erlaubnis für das Kraftwerk Moorburg erteilt, ohne festgestellt zu haben, dass die darin erlaubte Durchlaufkühlung besondere Schutzgebiete nicht beeinträchtigen wird“, so die Kommission. Und später: Die „erheblichen schädlichen Auswirkungen auf die geschützten Arten, und die damit erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgebiets, kann die Fischaufstiegsanlage weder verhindern noch verringern“. Das habe 2014 auch das Bundesverwaltungsgericht festgestellt. „Damit bleibt es bei dem Risiko, dass Wanderfische im Zuge der Kühlwasserentnahme getötet werden, was bei laichbereiten Individuen aus schwachen Beständen einen schwerwiegenden Rückschlag für die betroffenen Populationen bedeuten kann.“

Insgesamt sei „die von der Stadt Hamburg vorgenommene Umweltverträglichkeitsprüfung“ den Anforderungen auch deshalb nicht gerecht geworden, weil sich gar nicht sicher vorhersagen habe lassen, wie sich die Fischaufstiegsanlage in der Realität auswirken würde, so die Kommission, die nun die Verurteilung Deutschlands wegen Verstoß gegen europäischen Recht durch den Europäischen Gerichtshof beantragt hat.

BUND-Chef: Moorburg negatives Beispiel

„Das Genehmigungsverfahren für das Kohlekraftwerk Moorburg ist ein Beispiel dafür, wie es nicht laufen darf“, sagte Manfred Braasch, Hamburger Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der 2010 bei der EU Beschwerde eingelegt hatte. „Mit einem Verfahrenstrick wurde die vorgeschriebene Prüfung, ob es ökologisch bessere Alternativen zur Kühlung mit Elbwasser gibt, einfach umgangen. Hätten Planer und Genehmigungsbehörden korrekt gehandelt, gäbe es dieses Kraftwerk möglicherweise gar nicht. Gut, dass die EU-Kommission dies jetzt mit einer Klage thematisiert, sodass in Zukunft das Umweltrecht mehr Beachtung findet.“ Eine Verurteilung Deutschlands lasse sich nur durch eine Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis verhindern, in der der ganzjährige Betrieb des Hybridkühlturms vorgeschrieben werde, der bisher nur zeitweise genutzt wird.

In der vom grünen Senator Jens Kerstan geführten Umweltbehörde sieht man das Ganze offenbar anders. Die Fischtreppe sei ein voller Erfolg, sagte Behördensprecher Björn Marzahn. Bei der Klage gehe es auch gar nicht um Fische, sondern um eine akademische Frage, nämlich um den Unterschied zwischen Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsmaßnahmen, so Marzahn. „Die EU-Kommission glaubt hier einen Fall gefunden zu haben, eine juristische Grundsatzfrage durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs klären zu können.“